04.
Apr 2023

Ex-Audi-Chef Stadler wird wohl wegen Abgasskandal verurteilt

Seit knapp zweieinhalb Jahren muss sich der ehemalige Audi-Chef, Rupert Stadler, gemeinsam mit drei mitangeklagten Ingenieuren vor dem Landgericht München II wegen des Abgasskandals verantworten. Nun bahnt sich eine Verurteilung des 60-Jährigen im Sommer 2023 an. Sollte Stadler zuvor geständig sein, kann er immerhin mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Das gab der Vorsitzende Richter zuletzt bekannt.

Mehrere Anklagepunkte

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat Stadler und seine Ex-Kollegen wegen Betrug, Falschbeurkundung und strafbarer Werbung angeklagt. Den Ingenieuren wird vorgeworfen, illegale Abschalteinrichtungen entwickelt zu haben, mit denen Fahrzeuge aus dem VW-Konzern ausgestattet wurden. Die betroffenen PKW-Modelle gaben während amtlicher Abgastests vor, die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen und erhielten deshalb die Typgenehmigung. Im normalen Straßenbetrieb stießen sie allerdings unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Stadler soll, nachdem er von den illegalen Manipulationen erfuhr, den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge nicht untersagt haben. So wurden diese noch jahrelang an Audi-, VW- und Porsche-Kunden aus der ganzen Welt ausgeliefert. Das wird dem ehemaligen Top-Manager nun zum Verhängnis. Ist er bis zur Verkündung des Urteils nicht geständig, droht dem ehemaligen Top-Manager sogar eine langjährige Haftstrafe ohne Bewährung.

Audi-Mitarbeiter vernichteten Beweismittel

Tatsächlich saß Rupert Stadler wegen des Abgasskandals sogar schon hinter Gittern. 2018 befand er sich vier Monate in Untersuchungshaft, nachdem er die Ermittlungen in der Sache zuvor behindert haben soll. Laut mehreren Audi-Mitarbeitern soll es bereits nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im Herbst 2015 zu Vertuschungsversuchen der Ingolstädter Konzernführung gekommen sein.

Zeugen berichteten, dass Diesel-Ingenieure unter anderem Spezial-Software-Lösungen einsetzten, um die Wiederherstellung interner Daten unmöglich zu machen. Auch zahlreiche physische Dokumente wurden im Zuge der insgesamt knapp zweiwöchigen Vernichtungsaktion geschreddert und vernichtet. Manipulierte Fahrzeuge brachte das Unternehmen allerdings trotzdem noch in den Verkehr.

Betroffene Fahrzeughalter haben Anspruch auf Schadensersatz

Unabhängig von einer möglichen Verurteilung von Rupert Stadler und seinen Mitangeklagten können die Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen. Schließlich hätten diese ihre Fahrzeuge sicher nicht – oder zumindest nicht zu denselben Konditionen – erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben deshalb grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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