05.
Sep 2018

Fahrverbote für die Diesel-Hauptstadt Frankfurt

Ein harter Schlag für tausende Dieselfahrer. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden: Die Stadt Frankfurt muss nächstes Jahr Dieselfahrverbote einführen um die Stickoxide deutlich zu reduzieren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat insgesamt vier hessische Städte verklagt, die Verhandlungen für Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach stehen noch aus.

Diesel-Hauptstadt Frankfurt: Ab dem 1. Februar 2019 sollen die ersten Verbote in Kraft treten @Nikada/iStock.comd

Mit 43 % hat die Stadt Frankfurt den größten Anteil an Diesel-Fahrzeugen, im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten. Demnach haben hunderttausende Diesel-Fahrer nach der Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts ein Problem. Aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes für Stickoxide in insgesamt 114 Frankfurter Straßen fordern die Richter Fahrverbote für die betroffen Straßen. Diese drastische Maßnahme soll dazu beitragen, die Schadstoffbelastung deutlich zu senken. Bereits ab dem 1. Februar 2019 sollen Dieselautos der Abgasklasse Euro 4 und älter sowie Benziner der Euroklasse 1 und 2 einen Teil der Frankfurter Innenstadt nicht mehr befahren. Ab dem 1. September 2019 solle das Verbot auch für Diesel der Klasse 5 gelten.

Die Kontrolle der Fahrzeuge wird zur Herausforderung

Für die Stadt kommt nur ein flächendeckendes Fahrverbot in Frage. Werden die Fahrverbote umgesetzt, wird sich die Regierung wahrscheinlich an der Umweltzone orientieren. Ein erster Schritt soll die Umstellung von Bussen und dem städtischen Fuhrpark auf E-Mobilität sein. Die Kontrolle des Fahrverbotes stellt die Stadt allerdings noch vor eine große Herausforderung, denn es ist noch unklar, wie das geschehen soll.  Laut Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) sei die Umsetzung von einem Dieselfahrverbot ein „riesiger bürokratischer Aufwand“.
In Hamburg wurde bereits dieses Jahr für zwei Straßen in Altona ein Fahrverbot durchgesetzt. Ab Januar 2019 tritt auch in Stuttgart das Fahrverbot in Kraft.

Die Verfehlungen der Autokonzerne tragen nun Bürger und Unternehmen

Nicht nur die ansässigen Fahrer sind betroffen, sondern auch zahlreiche Pendler die nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können. Besonders für ansässige Firmen mit einem großen Anteil an Dieselfahrzeugen in ihrem Fuhrpark stellt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor ein Problem dar. Viele müssten ihr Auto für teures Geld umrüsten lassen oder es mit hohem Wertverlust verkaufen.

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