26.
Okt 2023

Bis wann hat Tesla eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Deutschland verwendet?

Mehrere Monate lang hat Tesla in der deutschen Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben und damit gegen EU-Recht verstoßen. Betroffene Tesla-Besitzer können ihren Kaufvertrag daher bis zu ein Jahr und 14 Tage nach der Fahrzeug-Übergabe widerrufen und den vollständigen Kaufpreis von Tesla zurückfordern. Doch wann hat der US-Autobauer die Widerrufsbelehrung angepasst?

Telefonnummer wurde erst Mitte April 2023 in Tesla-Widerrufsbelehrung integriert

An welchem Tag Tesla die Widerrufsbelehrung angepasst hat, hat das Unternehmen bislang nicht bekannt gegeben. Fakt ist allerdings, dass die Widerrufsbelehrungen von Tesla seit Mitte April 2023 eine Telefonnummer enthalten. Somit profitieren Tesla-Besitzer, die ihren Kaufvertrag seitdem abgeschlossen haben, nicht mehr von dem verlängerten Widerrufsrecht, sondern nur von der gesetzlichen Widerrufsfrist in Höhe von 14 Tagen.

Bei Fahrzeughaltern, die ihren Kaufvertrag vorher abgeschlossen haben, sieht es hingegen anders aus. Weil Tesla seinen Kunden durch die fehlende Telefonnummer den mündlichen Widerruf faktisch verwehrt hat, können diese ihren Kaufvertrag auch ein Jahr nach der gesetzlichen Widerrufsfrist in Höhe von 14 Tagen geltend machen. Allerdings gilt dies ausschließlich für Tesla-Fahrer, die ihr Fahrzeug rein für private Zwecke gekauft und ihren Kaufvertrag über den Einsatz sogenannter Fernkommunikationsmitteln (also online oder via Telefon) abgeschlossen haben.

Tesla akzeptierte verlängerte Widerrufe bereits

Tesla hat die ersten verlängerten Widerrufe mittlerweile sogar schon akzeptiert. Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. Das würde den erstattbaren Wert erheblich reduzieren. Allerdings ist dies gar nicht rechtens.

Bei einem Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Kaufvertrages muss ein Wertersatz nämlich nur geleistet werden, wenn der jeweilige Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das war bei Tesla definitiv nicht der Fall.

Zudem muss eine Nutzungsentschädigung bei einem solchen Widerruf generell nicht gezahlt werden. Beides wurde eindeutig im Bundesgesetzbuch geregelt. Stattdessen können betroffenen Tesla-Fahrer den kompletten Kaufpreis zurückerhalten und sogar eine möglicherweise ausgezahlte Umweltprämie behalten.

Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an

Dass Tesla-Fahrer von der Möglichkeit des verlängerten Widerrufs Gebrauch machen, kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge teils stark unter den jüngsten Preisreduzierungen von Tesla gelitten. Zudem klagen viele Tesla-Besitzer über Probleme mit ihren Fahrzeugen. Dazu zählen beispielsweise mangelnde Reichweiten, ein nicht korrekt funktionierender Autopilot sowie komische Fahrzeuggeräusche.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

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