25.
Aug 2023

Fiat gibt Verwendung von zeitabhängiger Abschalteinrichtung in Wohnmobilen zu

Fiat wird vorgeworfen, die eigenen Diesel-Fahrzeuge über mehrere Jahre mit einer zeitabhängigen Abschalteinrichtung ausgestattet zu haben. Konkret sollen Fiat-Fahrzeuge aus den Baujahren 2014 bis 2019 ihre Abgasreinigung etwa 22 Minuten nach dem Start des Motors komplett herunterfahren. Unabhängige Abgastests haben das Vorhandensein dieser Abschalteinrichtung mittlerweile bestätigt. Auch die Anwälte von Fiat haben nun die Verwendung von zeitabhängigen Abschalteinrichtungen im Rahmen eines Verfahrens, das von Goldenstein Rechtsanwälte geführt wird, zugegeben.

Fiat bewertet zeitabhängige Abschalteinrichtung als legal

In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle geht es um die Klage einer Wohnmobil-Besitzerin, die von Fiat bzw. dessen Mutterkonzern Stellantis Schadensersatz fordert. Ihr Wohnmobil, das auf Basis des Fiat Ducato gebaut wurde, ist nämlich vom Abgasskandal betroffen und enthält unter anderem eine zeitabhängige Abschalteinrichtung.

Dass diese Abschalteinrichtung tatsächlich verwendet wurde, hat Fiat bis zuletzt trotz eindeutiger Beweislage immer bestritten. In dem aktuellen Verfahren führen die deutschen Anwälte des italienischen Autobauers allerdings im Rahmen einer Stellungnahme aus, dass diese Abschalteinrichtung durchaus in Fiat-Fahrzeugen eingesetzt wurde. Mit einer abenteuerlichen Ausführung erklären die Juristen, wieso die Verwendung dieser Abschalteinrichtung ihrer Meinung nach dennoch legal sein soll.

So argumentieren Fiats Anwälte für die Legalität der zeitabhängigen Abschalteinrichtung

Konkret weisen Fiats Anwälte darauf hin, dass die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge nach einer bestimmten Zeit zum Schutz des Motors heruntergefahren werden müsse, da ansonsten einzelne Bauteile versottet, verschmutzt oder verkokt werden könnten. Zudem würden die Abschalteinrichtungen nur selten zum Einsatz kommen, denn die meisten Autofahrten würden weniger als 25 Minuten dauern.

Die Anwälte von Fiat sehen in dieser Argumentation keinen Gegensatz zur Rechtsauffassung der Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dabei haben Letztere eindeutig entschieden, dass Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen nur dann legal seien, wenn diese ausschließlich vor unmittelbar auftretenden Motorschäden oder Unfallgefahren schützen und lediglich in absoluten Ausnahmesituationen zum Einsatz kommen.

Dass beides in Wahrheit nicht auf die von Fiat verwendete zeitabhängige Abschalteinrichtung zutrifft, liegt auf der Hand. Schließlich schützt diese Abschalteinrichtung, wie von Fiats Anwälten ausgeführt, höchstens vor Verschleiß und kommt beispielsweise bei Wohnmobilen bei fast jeder Fahrt zum Einsatz. Wohnmobile werden nämlich nur im absoluten Ausnahmefall ausschließlich für Kurzstrecken genutzt.

Verbraucherfreundliche Entscheidungen im Wohnmobil-Abgasskandal häufen sich

Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hatten beide Parteien ursprünglich dazu animiert, sich außergerichtlich zu einigen. Doch nun werden die zuständigen Richter wohl ein Urteil in der Sache verkünden müssen. Dabei spricht im Prinzip alles für eine verbraucherfreundliche Entscheidung. Das würde sich auch mit der jüngsten Rechtsprechung an anderen deutschen Zivilgerichten decken, denn zuletzt konnte allein das Team von Goldenstein Rechtsanwälte quasi im Wochentakt neue positive Entscheidungen zugunsten ihrer Mandanten im Wohnmobil-Abgasskandal erwirken.

So hat allein das Landgericht Kassel zuletzt beispielsweise innerhalb weniger Tage zwei Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte Entschädigungen, die nur knapp unterhalb des ursprünglichen Kaufpreises der mehrere Jahre alten Wohnmobile der Mandanten der Verbraucherkanzlei lagen, zugesprochen. Auch das Landgericht Frankenthal entschied kürzlich zugunsten eines Mandanten der Kanzlei und sprach diesem einen Teil der Kaufsumme zu, wenn er sein Fahrzeug im Gegenzug behält.

Verjährung im Wohnmobil-Abgasskandal droht einzutreten

Die Besitzer von manipulierten Wohnmobilen, die ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal bislang noch nicht durchgesetzt haben, sollten sich nun möglichst beeilen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nämlich im Herbst 2020 im Rahmen einer Pressemitteilung über die Manipulationen von Fiat berichtet und in diesem Zusammenhang auch erläutert hat, dass vor allem Wohnmobile vom Abgasskandal betroffen sind.

Deutsche Zivilrichter könnten daher davon ausgehen, dass betroffene Wohnmobil-Besitzer zu diesem Zeitpunkt von den Manipulationen ihres Fahrzeugs hätten erfahren müssen. Das würde bedeuten, dass die dreijährige Verjährungsfrist in der Sache am 31. Dezember 2023 um 23:59 Uhr ausläuft.

Wer bestehende Schadensersatzansprüche in der Sache nicht bis dahin geltend macht, geht also möglicherweise leer aus. Das ist insbesondere deshalb ärgerlich, da die betroffenen Fahrzeuge wegen des Skandals enorm an Wert verlieren und im schlimmsten Fall sogar stillgelegt werden können.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Im Rahmen einer Schadensersatzklage können die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen juristisch gegen den verantwortlichen Motorenhersteller – also beispielsweise Fiat – vorgehen. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass Unternehmen, die die Fiat-Fahrzeuge zu Wohnmobilen ausgebaut haben, von den Manipulationen wussten, müssen sich diese auch nicht vor Gericht dafür verantworten.

Grundsätzlich besteht wegen des Abgasskandals die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Motorenhersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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