17.
Aug 2023

Fiat wurde wegen Knaus-Wohnmobil zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht (LG) Kassel hat Fiat aktuell zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage in einem von Goldenstein Rechtsanwälte geführten Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz im Wohnmobil-Abgasskandal verurteilt. Konkret muss der italienische Autobauer ein Wohnmobil der Marke Knaus zurücknehmen und dem Besitzer insgesamt rund 59.000 Euro (inkl. Zinsen) zahlen. Das Wohnmobil wurde nämlich auf Basis eines Fiat Ducato, der nachweislich vom Abgasskandal betroffen ist, gebaut.

Kläger kaufte das manipulierte Wohnmobil bereits vor fast acht Jahren

Der Kläger hatte das Fahrzeug Ende 2015, kurz nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals, für 61.839 Euro erworben und seitdem rund 50.000 Kilometer mit dem Wohnmobil zurückgelegt. Was der Camping-Freund zu dem Zeitpunkt noch nicht wissen konnte: Das Fahrzeug enthält einen Fiat-Diesel-Motor, der illegal manipuliert wurde und in Wahrheit unerlaubt viele Schadstoffe ausstößt.

Nachdem erste Informationen zum Fiat-Abgasskandal Jahre später an die Öffentlichkeit gelangten, erfuhr auch der Kläger von der möglichen Manipulation seines Fahrzeugs, ließ dies überprüfen und verklagte den italienischen Autobauer anschließend mit Hilfe von Goldenstein Rechtsanwälte im Jahr 2022 auf Schadensersatz. Nun hatte diese Klage vor dem LG Kassel Erfolg.

So begründeten die Richter ihr verbraucherfreundliches Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal

Die Kasseler Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Fahrzeug ihrer Meinung nach, wie vom Kläger vorgetragen, eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Konkret schaltet das Fahrzeug die eigene Abgasreinigung nach 22 Minuten vollständig ab und stößt anschließend unerlaubt viele Schadstoffe aus. Die Straßenzulassung erhielt das Fahrzeug nur, weil amtliche Abgastests normalerweise nur rund 20 Minuten andauern. Fiat hatte die verantwortlichen Behörden also betrogen.

Das Gericht verwies darauf, dass selbst das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine entsprechende Abschalteinrichtung in Fahrzeugen mit Diesel-Motoren von Fiat entdeckt und diese als illegal bewertet hatte. Da der Kläger zum Kaufzeitpunkt davon ausgehen konnte, dass sein Wohnmobil die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt, wurde er demnach eindeutig getäuscht. Er hätte damals schließlich nicht ahnen können, dass sein Fahrzeug aufgrund der Manipulationen später an Wert verlieren und sogar stillgelegt werden könnte.

Kommt es bald endlich zu amtlichen Rückrufen im Wohnmobil-Abgasskandal?

Der Kläger erhält nun Schadensersatz, obwohl sein Fahrzeug bislang noch nicht einmal wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurde. Letzteres liegt allerdings vordergründig daran, dass das deutsche KBA die italienischen Behörden hierfür in der Verantwortung sieht, da diese den betroffenen Fiat-Fahrzeugen auch die Typgenehmigung erteilten. Die Italiener blieben bislang allerdings untätig – vermutlich, um Fiat zu schützen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat wegen der ausbleibenden Rückrufe bereits juristische Schritte eingeleitet, denn die Umweltorganisation ist sehr wohl der Meinung, dass auch das KBA in anderen EU-Staaten zugelassene Fahrzeuge zurückrufen kann. Dazu würde ein EU-Gesetz, das Ende 2020 in Kraft trat, das KBA berechtigen. Sollte die DUH mit ihrer Klage Erfolg haben, könnte es schon bald allein in Deutschland zum Rückruf von etwa 200.000 Dieseln wegen des Fiat-Abgasskandals kommen. Viele der betroffenen Fahrzeuge sind Wohnmobile.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Im Rahmen einer Schadensersatzklage können die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen juristisch gegen den verantwortlichen Motorenhersteller – also beispielsweise Fiat – vorgehen. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass Unternehmen wie Knaus von den Manipulationen wussten, müssen sich diese auch nicht vor Gericht dafür verantworten.

Grundsätzlich besteht wegen des Abgasskandals die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Motorenhersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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