14.
Okt 2022

Fleurette-Wohnmobile wurden manipuliert

Der französische Wohnmobilhersteller Fleurette schmückt sich selbst damit, ein Premium-Konstrukteur mit mehr als 50 Jahren Erfahrung zu sein. Doch viele der voll- und teilintegrierten Wohnmobile von Fleurette sind dennoch vom Abgasskandal betroffen. Die Besitzer von Fleurette-Wohnmobilen mit Diesel-Motoren sollten sich daher unbedingt bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren.

Der Fiat-Abgasskandal betrifft auch Fleurette

In den Abgasskandal ist Fleurette vor allem deshalb verwickelt, weil das Unternehmen den Fiat Ducato für viele Fahrzeuge als Fahrgestell nutzt. So dient der italienische Kastenwagen unter anderem bei den Fleurette-Modellen Magisteur und Discover als Basis. Vor allem die Diesel-Variante des Ducato wird wegen ihrer Langlebigkeit gern für den Ausbau von Wohnmobilen verwendet.

Viele Diesel-Motoren, die in Fiat Ducato-Modellen verbaut wurden, wurden jedoch mit einer illegalen Software manipuliert. Um Geld für die Entwicklung und den Verbau von teurer Abgastechnik zu sparen, hat Fiat mehrere Softwarelösungen entwickelt, die die Abgasreinigung der eigenen Diesel-Fahrzeuge in bestimmten Situationen herunter- und in anderen Situationen hochfährt.

Konkret erkennen die betroffenen PKW, wenn sie Teil eines amtlichen Abgastests sind und geben in diesen Momenten vor, sauber zu sein. Im Normalbetrieb stoßen sie jedoch oftmals ein Vielfaches der erlaubten Abgasmengen aus. Daher hätten diese Fahrzeuge eigentlich nie in Europa zugelassen werden dürfen.

Unabhängige Untersuchungen bestätigen Wohnmobil-Manipulationen

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erklärte nach mehreren Razzien in verschiedenen Fiat-Geschäftsgebäuden, dass allein in Deutschland mehr als 200.000 Fiat-Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sein könnten – vordergründig Wohnmobile. Dabei soll es sich vor allem um Diesel-Fahrzeuge aus den Baujahren 2014 bis 2019 handeln.

Unabhängige Abgastests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben diese Ermittlungsergebnisse längst bestätigt. Demnach stoßen mehrere Wohnmobile, die unter den Umweltnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, im normalen Straßenbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Die betroffenen Fahrzeuge wurden teilweise mit temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Teilweise fahren sie ihre Abgasreinigung nach 22 Minuten aber auch einfach komplett herunter. Das liegt daran, dass amtliche Abgastests im Normalfall nicht länger als 20 Minuten andauern. Entsprechende Manipulationen sind selbstverständlich illegal.

Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Bei Herstellern wie Volkswagen und Mercedes-Benz sind solche Manipulationen bereits vor mehreren Jahren aufgeflogen und dies hat unter anderem zu hohen Wertverlusten der betroffenen Fahrzeuge geführt. Zudem können die manipulierten Autos mittelfristig auch Folgeschäden wegen des Abgasskandals erleiden und im schlimmsten Fall sogar stillgelegt werden. Faktisch dürften die Reisemobile aufgrund ihres erhöhten Stickoxid-Ausstoßes nämlich eigentlich gar nicht in Europa genutzt werden.

Da die betroffenen Fahrzeughalter zum Kaufzeitpunkt nichts von den vorhandenen Mängeln wussten, gibt es jedoch Möglichkeiten, um sich juristisch gegen diesen Betrug zu wehren. Dies gilt auch für die Besitzer von vielen Fleurette-Wohnmobilen. Diese können nämlich Schadensersatzansprüche geltend machen.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Betroffene Fahrzeughalter können juristisch gegen den verantwortlichen Motorenhersteller – also Fiat – vorgehen. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass Unternehmen wie Fleurette von den Manipulationen wussten, müssen sich diese auch nicht dafür verantworten.

Grundsätzlich besteht wegen des Abgasskandals die Möglichkeit, Fiat zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs zu bringen. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Autos können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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