18.
Jan 2024

Nach E-Auto-Förderstopp: Umweltamt will Verbrenner-Fahrer zur Kasse bitten

Im Dezember hat das Bundeswirtschaftsministerium kurzfristig den Umweltbonus für Elektroautos gestrichen. Damit die Mobilitätswende trotzdem nicht ins Stocken gerät, schlägt das Umweltbundesamt nun erhöhte Abgaben von Verbrenner-Fahrern vor, um damit Elektroautos zu fördern.

Präsident des Umweltbundesamtes fordert höhere Belastung von Verbrenner-Fahrern

Konkret hat Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorgeschlagen, die steuerliche Belastung von PKW-Besitzern entsprechend des CO2-Ausstoßes ihres Fahrzeugs zu erhöhen. Die dadurch eingenommenen Geldern sollen dann verwendet werden, um die Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt von Elektroautos zu subventionieren.

Mit dieser Maßnahme möchte Messner einerseits diejenigen belasten, deren Autos für einen besonders hohen CO2-Ausstoß verantwortlich sind und diese andererseits dazu motivieren, auf möglichst umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen. In diesem Zusammenhang wurde allerdings direkt Kritik laut, dass ein solches Vorhaben vor allem gut betuchten Menschen in die Karten spielen würde, da diese sich eher Fahrzeuge mit modernen Abgasanlagen oder E-Autos leisten könnten.

 

Verärgert die Bundesregierung erst E-Auto-Besitzer und dann Verbrenner-Fahrer?

Sollte die Bundesregierung den Vorschlag des Umweltbundesamtes tatsächlich umsetzen, würde sie damit vermutlich Millionen Verbrenner-Besitzer verärgern, nachdem sie sich dem kurzfristigen Förderstopp von E-Autos bereits keine Freunde bei Besitzern von Autos dieser Fahrzeugkategorie gemacht hat. Durch den E-Auto-Förderstopp stehen viele PKW-Käufer nun nämlich vor dem Problem, für ihren Fahrzeugkauf plötzlich tausende Euro mehr aufbringen zu müssen.

Von dem Umweltbonus konnten bis zum 18. Dezember 2023 Käufer von batterie- und brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen profitieren. Die Höhe der Förderung hing dabei vom Kaufpreis ab und betrug 4.500 Euro bei einem Netto-Listenpreis in Höhe von bis zu 40.000 Euro bzw. 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis in Höhe von 40.000 bis 65.000 Euro. Eigentlich sollte das Förderprogramm noch bis Ende 2024 laufen, doch es wurde bereits im vergangenen Dezember kurzfristig gestoppt.

 

E-Auto-Förderstopp: Rechtsansprüche bestehen

Während Verbrenner-Besitzer in Folge einer steuerlichen Zusatzbelastung vermutlich keine Rechtsansprüche geltend machen können, sieht dies bei E-Auto-Besitzer, die der kurzfristige Förderstopp betrifft, teilweise anders aus. In dem Fall können Rechtsansprüche gegenüber den jeweiligen Händlern durchgesetzt werden, sofern diese aktiv mit der Inanspruchnahme des Umweltbonus geworben, den jeweiligen Käufer so von einem Kauf überzeugt hat.

Konkret besteht beispielsweise die Option, den ursprünglich gezahlten Kaufpreis um die Höhe des Umweltbonus zu mindern, sofern der Händler die Förderlücke nicht von sich aus ausgleicht. Zudem ist sogar der Rücktritt vom jeweiligen Fahrzeug-Kaufvertrag möglich. Dadurch können sich Fahrzeugkäufer wieder komplett von ihrem Kauf lösen und den Kaufpreis nicht zahlen oder ein zwischenzeitlich geliefertes Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Eine weitere Option besteht zudem für Verbraucher, die ihr Fahrzeug über den Einsatz sogenannter Fernkommunikationsmittel (also online oder via Telefon) abgeschlossen haben. Dann besteht nämlich die Möglichkeit, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrzeug-Auslieferung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, um den ursprünglich gezahlten Kaufpreis zurückzubekommen.

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