09.
Jun 2021

Frankreich startet Dieselskandal-Ermittlung gegen Renault – Das müssen betroffene Halter wissen

Bereits seit Jahren laufen wegen des Dieselskandals Untersuchungen gegen Renault. Nun hat die französische Justiz ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Betrugs gegen den Autobauer mit Sitz in Boulogne-Billancourt eingeleitet. Demnach könnten mindestens 900.000 Fahrzeuge vom Renault-Abgasskandal betroffen sein.

Renault entwickelte Betrugssoftware

Renault soll Motoren entwickelt haben, die nur auf dem Prüfstand wirklich sauber sind. Die Steuerungssoftware der Motoren soll Testsituationen erkennen können und in diesem Moment in einen umweltfreundlichen Modus schalten. Dadurch bestehen die Fahrzeuge den Abgastest und erhalten die Straßenzulassung. Im tatsächlichen Straßenbetrieb stoßen die betroffenen PKW dann aber ein Vielfaches der zulässigen Stickoxid-Mengen aus. Diese Form der Manipulation ist illegal.

Aus Ermittlungskreisen geht hervor, dass Renault bereits in den 1990er Jahren damit begonnen haben soll, eine solche Manipulationssoftware zu entwickeln. Ehemalige Renault-Mitarbeiter haben den Konzern diesbezüglich schwer belastet. Die Dieselskandal-Motoren von Renault sollen zwischen den Jahren 2009 und 2017 verbaut worden sein.

 

Renault-Motoren werden auch von anderen Autobauern verwendet

Der Fall Renault ist besonders brisant, da die Motoren des französischen Autobauers unter anderem auch in Fiat-, Mercedes-Benz-, Nissan- und Opel-Modellen verbaut werden. Insofern ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch Fahrzeuge dieser Automarken vom Renault-Abgasskandal betroffen sind.

In unabhängigen Abgastests fielen mehrere Renault-Fahrzeuge bereits vor Jahren wegen schlechter Schadstoffwerte auf. So hielten Renault-Modelle wie der Captur, Clio, Espace, Kadjar, Master, Megane Energy, Scenic, Talisman und Trafic die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nicht ein.

 

Verbraucheranwalt: Abwarten und rechtlichen Rat einholen

“Die Besitzer von Fahrzeugen mit Renault-Motoren sollten die aktuelle Lage sehr aufmerksam beobachten”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Seine Kanzlei vertritt aktuell mehr als 28.500 Mandanten im Dieselskandal und ist in der Sache unter anderem für das erste Urteil durch den Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Er ergänzt:

“Die Ermittlungen gegen Renault kommen nicht überraschend. Unabgängige Tests haben gezeigt, dass nahezu jeder Hersteller von Dieselfahrzeugen manipulierte Motoren entwickelt hat. Insofern war es nur eine Frage der Zeit, bis der Skandal auch Renault offiziell erreicht.

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten zu Rückrufen der manipulierten Fahrzeuge kommen wird. Die betroffenen Fahrzeughalter erhalten dann ein offizielles Rückrufschreiben. Anschließend müssen sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, wo die fehlerhafte Abgasreinigung mittels eines Soft- oder Hardware-Update normalisiert werde soll.

Bis es zu einem offiziellen Rückruf durch die französischen Behörden kommt, sollten Renault-Fahrer keinesfalls auf freiwillige Update-Angebote des Autobauers eingehen. Die bisherige Erfahrung aus dem Abgasskandal hat gezeigt, dass solche Updates teilweise zu schwerwiegenden Fahrzeugproblemen führen. Wer die Aufforderung erhält, sein Fahrzeug wegen einer fehlerhaften Abgasreinigung in die Werkstatt zu bringen, sollte sich daher zunächst rechtlichen Rat einholen.

Dies ist ohnehin sinnvoll, denn die Fahrzeuge werden spätestens nach dem offiziellen Rückruf enorm an Wert verlieren. Schließlich ist die Nachfrage nach nachweislich manipulierten PKW nicht sehr hoch. Wer ein Dieselskandal-Fahrzeug besitzt, kann daher Schadensersatzansprüche geltend machen. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten.”

 

Schadensersatzansprüche im Dieselskandal

Vom Abgasskandal betroffene PKW-Besitzer haben die Option, das manipulierte Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben und dafür eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Auto weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf diesem Weg lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen. Diese Summe soll den Wertverlust kompensieren, der durch den Abgasskandal entstanden ist.

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