29.
Mai 2020

Freiwilliges VW-Software-Update unter Aktionscode 23X4: Achtung – Falle!

Volkswagen kontaktiert aktuell zahlreiche Halter von Golf-Modellen mit Dieselmotoren, um an diesen PKW ein Software-Update durchzuführen. Konkret sollen die Updates unter anderem den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge reduzieren. Wer ein solches Schreiben mit dem Aktionscode 23X4 erhalten hat, sollte jedoch vorsichtig sein und keinesfalls darauf reagieren.

EA288 steht bereits seit Jahren unter Manipulationsverdacht

Volkswagen kontaktiert nämlich gezielt die Halter von Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA288, der bereits seit längerem wegen illegaler Motoren-Manipulation unter Verdacht steht. Im Dezember letzten Jahres gab es deshalb sogar eine Razzia in den Geschäftsräumen des Wolfsburger Konzerns. 

In dem Vorgängermodell des EA288 – dem EA189 – wurde 2015 der Einbau einer Abschalteinrichtung festgestellt. Dadurch gab der Motor in Testsituationen andere Abgaswerte vor, als es im tatsächlichen Straßengebrauch der Fall war. In der Folge musste Volkswagen weltweit mehrere Millionen Fahrzeuge zurückrufen.

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Warum führt Volkswagen freiwillige Updates durch?

VW will mit den freiwilligen Updates nun den Einbau von weiteren illegalen Abschalteinrichtungen vertuschen. Indem der Konzern nun Autos mit dem EA 288-Motor updated, die noch nicht zurückgerufen wurden, versucht VW den eigenen Imageschaden zu minimieren und offiziellen Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuvorzukommen.

Software-Update: Das sind mögliche Folgen für die Fahrzeuge

Ein Software-Update ist jedoch kein harmloser Eingriff: Im Rahmen des Dieselskandals wurden weltweit bei mehreren Millionen Fahrzeugen diverse freiwillige und verpflichtende Software-Updates installiert. Nicht wenige Fahrzeughalter klagten im Anschluss über Motorstörungen sowie einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Oft treten Folgeschäden am Fahrzeug zudem erst nach mehreren Monaten oder Jahren auf. 

Daher sollten Autobesitzer einem Software-Update nur zustimmen, wenn sie dazu aufgrund eines Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet wurden. Ansonsten könnten Fahrzeugschäden und damit verbundene hohe Kosten entstehen: VW führt Reparaturen nach einem Software-Update nämlich nur dann kostenfrei durch, wenn der Besitzer den Zusammenhang zwischen Schaden und Update direkt beweisen kann. Das ist in der Praxis jedoch kaum machbar.

Aktionscode 23X4: So sollten Fahrzeughalter reagieren

Wer von Volkswagen über die Durchführung eines freiwilligen Software-Updates informiert wurde, sollte das Schreiben daher ignorieren. Erst wenn das Kraftfahrt-Bundesamt einen offiziellen Rückruf des eigenen Fahrzeugs veranlasst hat, sind Autobesitzer dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug einem Software-Update unterziehen zu lassen. Aufgrund der amtlichen Feststellung einer eingebauten Abschalteinrichtung haben Autobesitzer dann jedoch die Möglichkeit, Schadensersatz für ihren Fahrzeugkauf durchzusetzen.

Abgasskandal: Betroffene Halter haben Anspruch auf Entschädigung

“Volkswagen hat auch die Motoren von Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA288 manipuliert. Das vermuten Experten bereits seit Jahren. Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen nach intensiver Recherche ebenfalls schon länger davon aus, dass auch der Motor EA288 vom Abgasskandal betroffen ist und führen in der Sache bereits hunderte Gerichtsverfahren gegen Volkswagen, um die Sach- und Rechtslage endgültig juristisch klären zu lassen”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein und führt fort:

Betroffenen Fahrzeughaltern empfehlen wir, keinesfalls auf das Angebot der freiwilligen Durchführung eines Software-Updates einzugehen. Stattdessen raten wir, die eigenen Rechte im Abgasskandal durchzusetzen und eine Entschädigung von Volkswagen einzufordern, die über dem aktuellen Marktwert des Fahrzeuges liegt. Die PKW wurden manipuliert und verlieren im Zuge des Bekanntwerdens dieser Manipulation massiv an Wert. Im schlimmsten Fall droht sogar der Entzug der Straßenzulassung. Das dürfen sich die betroffenen Halter nicht bieten lassen.

Erst kürzlich haben wir von der Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im VW-Dieselskandal erwirkt und damit für Rechtssicherheit in ganz Deutschland gesorgt. In dem Urteil ging es um einen PKW mit dem Vorgänger-Motor EA189. Doch der Anspruch auf Entschädigung, den der BGH bejahte, gilt grundsätzlich für sämtliche Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

EA288: Bordcomputer sollen erhöhten Ausstoß nicht melden

Konkret sollen die Bordcomputer der betroffenen EA288-Fahrzeuge dahingehend manipuliert worden sein, dass diese eine Fehlfunktion der Abgasreinigung nicht korrekt anzeigen. Dadurch steigt der Abgasausstoß enorm an, wodurch die Fahrzeuge die vorgeschriebenen EU-Grenzwerten nicht länger einhalten. Die Tagesschau berichtete vor einigen Wochen, dass interne KBA-Dokumente eindeutig belegen, dass die Bordcomputer selbst bei einem unerlaubt hohen Stickoxide-Ausstoß keinen Fehler melden würde.

Den Einbau der Zykluserkennung in Modellen mit dem EA288-Motor soll der Wolfsburger Konzern im Rahmen einer Verhandlung vor dem Duisburger Landgericht sogar bestätigt haben. In dem Fall ging es um einen VW Golf VII TDI. Das Gericht verurteilte Volkswagen daraufhin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Handlung und ordnete die Rücknahme des Fahrzeuges sowie die Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises an.

Volkswagen ist sich keiner Schuld bewusst

Volkswagen selbst ist sich hingegen keiner Schuld bewusst und argumentiert, dass für die Zulassung eines Fahrzeuges ausschließlich die Schadstoff-Werte zählen, die auf dem Prüfstand festgestellt werden. Im tatsächlichen Straßenbetrieb gebe es hingegen rechtlich betrachtet gar keine Emissionsgrenzwerte, die es zu beachten gilt. Claus Goldenstein steht dieser Argumentation skeptisch gegenüber:

“Diese Aussagen des Konzerns verdeutlichen einmal mehr, wie dreist sich Volkswagen im Abgasskandal präsentiert: Mittlerweile gibt der Konzern den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen tatsächlich zu, argumentiert aber, dass die vorgeschriebenen Emissionswerte im Straßenbetrieb gar nicht erfüllt werden müssten. Das ist natürlich vollkommen absurd.

Tatsächlich wurden diese Umweltvorgaben natürlich vor allem dafür geschaffen, um die Luft sauberer zu machen und den Schadstoffausstoß durch moderne Technik zu reduzieren, anstatt mit moderner Technik zu betrügen. Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Halter eines VW-Diesels. Doch für VW scheint diese Arroganz zum Bumerang zu werden, denn die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof verkündete kürzlich, dass sämtliche Abschalteinrichtungen als illegal einzustufen seien.”

Baldiges EuGH-Urteil könnte zu Rückruf-Welle führen

Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Neben Volkswagen haben zahlreiche weitere Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – Abschalteinrichtungen verbaut. 

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ besteht oftmals auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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