Überprüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und holen Sie sich Ihre Verluste zurück
Frist läuft ab: Warum VW-Fahrer jetzt schnell sein müssen
Wer noch überlegt seine Schadensersatzansprüche gegen VW gelten zu machen hat gute Chancen. Die Mehrheit der Verfahren im Abgasskandal gegen VW wird zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Handeln Sie direkt, denn die Frist für Schadensersatzansprüche gegen VW verjährt zum 31. Dezember 2019.
Die Gerichte kommen zunehmend zu der Überzeugung, dass VW vorsätzlich gehandelt hat. Deutschlandweit sind rund 2,8 Millionen Fahrzeuge vom Hersteller Volkswagen und dessen Marken VW, Skoda, Seat und Audi von der Abgasmanipulation betroffen. Trotz flächendeckender Nachbesserung durch das Software-Update seitens des Konzerns besteht für die Verbraucher weiterhin Anspruch auf Schadensersatz. Der Grund dafür: zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, wie sich die Nachbesserung langfristig auf Verbrauch und Leistung der Fahrzeuge auswirken wird. Den rund 15.000 Haltern mit Dieselmotor des Typ EA189, die ihre Fahrzeuge noch nicht nachgerüstet haben, droht die Stilllegung.
Was Sie jetzt tun können und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Ansprüche geltend zu machen, haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt:
- Überprüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Sie haben einen Brief vom Hersteller erhalten – die Bestätigung, dass Sie Anspruch auf Schadenersatz haben!
- Sie können nun entscheiden, ob eine Rückabwicklung des Kaufs oder ein Schadenersatz auf Grund von Mängeln erfolgen soll. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten unter 0331/29 82 00 oder per E-Mail.
- Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Füllen Sie einfach unser Formular aus und verlassen Sie sich darauf, dass wir Ihre Ansprüche einfach, schnell und sicher durchsetzen.
- Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Dann rufen Sie uns an unter 0331/29 82 00 oder senden Sie eine E-Mail an abgas@ra-goldenstein.de und wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.
- Fragen zum Software-Update? Wir beraten und unterstützen Sie mit unserer Erfahrung auch bei verwaltungsrechtlichen Prozessen im Rückruf-Verfahren.