18.
Sep 2020

Fünf Jahre VW-Abgasskandal: Diese Rechte haben Verbraucher in Deutschland

Heute vor genau fünf Jahren geriet der Dieselskandal ins Rollen: Am 18. September 2015 forderte die kalifornische Umweltbehörde Volkswagen dazu auf, zu erklären, wieso zahlreiche Diesel-Fahrzeuge des Konzerns im Straßenbetrieb deutlich umweltschädlicher waren als auf dem Prüfstand. Nur kurze Zeit später war klar, dass der Wolfsburger Konzern weltweit mehr als 11 Millionen Fahrzeuge illegal manipuliert hat. Mittlerweile steht nahezu jeder Fahrzeughersteller unter Manipulationsverdacht. Allein in Deutschland haben mehrere Millionen Verbraucher manipulierte Fahrzeuge gekauft. Doch die Halter dieser PKW haben Anspruch auf Schadensersatz. 

In Deutschland gibt es erst seit 2020 Rechtssicherheit für Verbraucher 

Während die US-amerikanischen Kunden von Volkswagen bereits kurz nach dem Bekanntwerden des Skandals zu ihrem Recht kamen und entschädigt wurden, dauerte es in Deutschland mehrere Jahre, bis hierzulande Rechtssicherheit für Verbraucher herrschte. Erst im Mai 2020 konnte die Kanzlei Goldenstein vor dem obersten deutschen Gericht – dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe – ein Grundsatzurteil in der Sache erwirken.  

Seitdem ist klar, dass die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen das Recht haben, ihre PKW an den Konzern zurückgeben können. Dafür erhalten sie eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Künftig werden sich alle deutschen Gerichte im Rahmen von Dieselskandal-Verfahren auf dieses Urteil beziehen. 

 

So setzen sich die Entschädigungen zusammen 

Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie definitiv Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzen. Der individuelle Schadensersatz setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung zusammen. Diese soll den Wertverlust des jeweiligen Fahrzeugs aufgrund der bisherigen Nutzung darstellen. 

Die Höhe der Nutzungsentschädigung berechnet sich aus dem Anteil der bisher zurückgelegten Kilometer an der maximalen Laufleistung jedes Fahrzeuges. Diese maximale Laufleistung wird in der Regel mit etwa 250.000 bis 350.000 Kilometern beziffert. Hat ein Auto also 150.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine maximale Laufleistung von 300.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. Der Kläger bekäme folglich eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises. 

Darüber hinaus stehen betroffenen Fahrzeughaltern aber auch Verzugszinsen in Höhe von aktuell 4,12 Prozent zu, die ab dem Tag der Klage-Einreichung fällig werden. Diese Verzugszinsen sollen den Wertverlust durch die weitere Nutzung des jeweiligen PKW ausgleichen, damit Volkswagen die Prozesse nicht unnötig in die Länge ziehen kann, um Geld zu sparen. 

 

Auch andere Hersteller haben manipuliert  

Bislang gilt das Urteil nur für PKW aus dem VWKonzern, die mit dem Schummel-Motor EA 189 angetrieben werden. Doch die Entschädigung der Karlsruher Richter lässt sich grundsätzlich auf alle illegal manipulierten Autos übertragen, denn nahezu sämtliche Hersteller von Diesel-PKW haben ihre Autos auf ähnliche Weise manipuliert. Deshalb haben auch die Halter von den Fahrzeugen anderer Hersteller wie Mercedes-Benz, BMW, Volvo oder Mitsubishi die Möglichkeit, ihre Rechte im Dieselskandal und somit Schadensersatz durchzusetzen.  

 

“Die Automobilindustrie hat dafür gesorgt, dass zahlreiche Verbraucher jahrelang unbewusst extrem umweltschädliche Fahrzeuge gefahren sind. Zudem haben diese PKW durch den Skandal extrem an Wert verloren und sind teilweise sogar von Fahrverboten betroffen. Dass der Abgasskandal jedoch auch heute noch immer nicht voll und ganz aufgeklärt ist und einige Hersteller sich weiterhin öffentlich unschuldig präsentieren, ist unfassbar! Wer einen Diesel-PKW besitzt, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen und sich gegen diesen Betrug wehren. 

Wir von der Kanzlei Goldenstein unterstützen bereits mehr als 22.000 Mandanten erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer Rechte und stehen betroffenen Fahrzeughaltern gern für kostenfreie Beratungsgespräche zur Verfügung”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. 

 

So funktioniert die Fahrzeug-Manipulation 

Volkswagen, Daimler und zahlreiche andere Autobauer entwickelten Systeme, die erkannten, wenn sich die Fahrzeuge der Konzerne in einer Prüfungssituation befinden. Dies gelang beispielsweise dadurch, dass die PKW merkten, wenn sich das Lenkrad bei der Fahrt nicht bewegte oder die Außentemperatur den Vorgaben der amtlichen Tests nahekam.  

War dies der Fall, reduzierten die PKW ihren Schadstoffausstoß enorm. So konnten die Autos zugelassen werden, obwohl sie im tatsächlichen Straßenbetrieb den erlaubten Schadstoffausstoß teilweise massiv überschritten. Natürlich verschwiegen die Fahrzeughersteller diese Manipulationen jahrelang. So bewarb Volkswagen seine neuen Diesel-Modelle in den USA sogar als sogenannte “Clean Diesel” – also umweltfreundliche, saubere PKW. 

 

Warum haben die Autobauer ihre Kunden getäuscht? 

Vor allem in den USA entstand nämlich ein enormer Druck, saubere Diesel-Fahrzeuge zu entwickeln. Das Image von Diesel-PKW war dort kein gutes. Die Diesel-Fahrzeuge, die sich in Europa und Asien sehr gut verkauften, hatten dort nur einen kleinen Markt und die Umweltvorschriften wurden immer strenger.  

Die Entwicklung von tatsächlich sauberen Diesel-Fahrzeugen wäre damals bereits möglich – aber auch sehr teuer – gewesen. Um die eigenen Gewinnmargen nicht zu riskieren, entschlossen sich zahlreiche Autobauer dazu, ihre PKW so zu manipulieren, dass diese zumindest in den Testlaboren umweltfreundlich wirkten. Eine Entscheidung, die mittlerweile zum Bumerang wurde.  

Volkswagen kostete die juristische Aufbereitung des Dieselskandals nämlich bis heute bereits mehr als 32 Milliarden Euro und noch immer haben zahlreiche Verbraucher ihre Rechte noch gar nicht durchgesetzt. Der Konzern selbst geht davon aus, dass der Skandal das Unternehmen noch fünf Jahre begleiten wird. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.  

  

So setzen sich die Entschädigung zusammen   

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: