24.
Feb 2022

Können Gewährleistungsansprüche wegen des Abgasskandals durchgesetzt werden?

Gewerbliche Autohändler haften für mögliche Fahrzeugmängel, die beim Verkauf nicht offen kommuniziert wurden. Grundsätzlich können sich die Käufer von Neuwagen innerhalb von zwei Jahren auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht berufen. Bei Gebrauchtwagenkäufen beträgt die Gewährleistungsfrist normalerweise ein Jahr. Auch die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen können wegen des Abgasskandals Gewährleistungsansprüche durchsetzen.

Wegen Abgasskandal: Fahrzeughalter haben Anspruch auf Ersatzfahrzeug

Im vergangenen Jahr haben sich die obersten Zivilrichter Deutschlands bereits mit den Gewährleistungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal befasst. Demnach dürfen Fahrzeughändler ihre Kunden nicht einfach mit einem Software-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung eines manipulierten Fahrzeugs abspeisen. Stattdessen haben betroffene PKW-Besitzer das Recht auf ein mangelfreies Ersatzfahrzeug.

Laut Bundesgerichtshof (BGH) besteht selbst dann der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn das ursprünglich gekaufte Auto mittlerweile nicht länger produziert wird. In diesem Fall ist der Händler dazu verpflichtet, das Nachfolgermodell oder ein vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Eine Nachzahlung wird hierfür nur fällig, wenn der Preis des neuen Autos den ursprünglich gezahlten Preis um mindestens 25 Prozent übersteigt. Wenn dem so ist, muss im Normalfall ein Drittel des Differenzbetrages nachgezahlt werden, um das neue Fahrzeug zu erhalten.

Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen bis zu zehn Jahre lang

Allerdings können sich nur wenige Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist berufen. Oftmals wurden die Manipulationen nämlich erst mehr als zwei Jahre nach dem Fahrzeugkauf aufgedeckt. Die gute Nachricht ist jedoch, dass sich betroffene Verbraucher auch unabhängig von der Gewährleistung gegen diesen Betrug wehren können.

Wer ein illegal manipuliertes Auto gekauft hat, kann deshalb nämlich auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durchsetzen. Dies ist oftmals bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf und ohne finanziellen Aufwand möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto im Rahmen einer Abgasskandal-Klage an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug lässt sich eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis des Autos orientiert.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug zu behalten, um einen Teil des einst gezahlten Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen. Die spezialisierte Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeit im Abgasskandal.

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