20.
Dez 2023

Gewerblich abgeschlossene Tesla-Kaufverträge können nicht widerrufen werden

Aufgrund eines Formfehlers in der Widerrufsbelehrung von Tesla lassen sich viele Kaufverträge des US-Autobauers bis zu ein Jahr und 14 Tage lang widerrufen. Allerdings können Kaufverträge, die für gewerbliche Zwecke abgeschlossen wurden, nicht widerrufen werden. Von der verlängerten Widerrufsfrist profitieren demnach nur Personen, die ihre Tesla-Fahrzeuge ausschließlich für die private Nutzung erworben haben.

Deshalb ist der Widerruf von Tesla-Kaufverträgen oft über ein Jahr lang möglich

Dass der verlängerte Widerruf für gewerblich genutzte Fahrzeuge nicht möglich ist, liegt daran, dass die Möglichkeit des gesetzlichen Widerrufs generell nur für Verbraucher geschaffen wurde. Diese haben normalerweise bis zu 14 Tage nach der Auslieferung ihres Fahrzeugs Zeit, um den abgeschlossenen Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Da Tesla in der eigenen Widerrufsbelehrung monatelang keine Telefonnummer integriert hat, lassen sich Tesla-Kaufverträge, die bis Mitte April 2023 abgeschlossen wurden, deutlich länger – nämlich ein Jahr und 14 Tage lang – widerrufen. Durch die fehlende Telefonnummer hat Tesla seinen Kunden den mündlichen Widerruf nämlich faktisch verwehrt, was nicht rechtens ist. Erst Mitte April 2023 hat der Elektroauto-Hersteller eine Telefonnummer in der eigenen Widerrufsfrist integriert.

 

Widerrufsfrist läuft ab Fahrzeug-Übergabe

Im Zuge des verlängerten Widerrufs haben Tesla-Besitzer die Möglichkeit, ihr Fahrzeug an Tesla zurückzugeben, um im Gegenzug den kompletten Kaufpreis zurückzubekommen. Sollte bis dahin ein Umweltbonus ausgezahlt worden sein, darf dieser zudem behalten werden. Wertersatz oder eine Nutzungsentschädigung für die bisherige Fahrzeugnutzung muss hingegen nicht geleistet werden.

Die Widerrufsfrist läuft nicht ab dem Tag des Vertragsabschlusses, sondern ab dem Tag der Fahrzeug-Übergabe. Wer also beispielsweise am 15. Januar 2023 sein Fahrzeug von Tesla erhalten hat, hat nur noch bis zum 30. Januar 2024 Zeit, um den eigenen Kaufvertrag zu widerrufen. Danach ist auch die verlängerte Widerrufsfrist abgelaufen, sodass ein Widerruf des jeweiligen Tesla-Kaufvertrages nicht mehr in Frage kommt.

 

Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an

Dass Tesla-Fahrer von der Möglichkeit des verlängerten Widerrufs Gebrauch machen, kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge teils stark unter den jüngsten Preisreduzierungen von Tesla gelitten. Zudem klagen viele Tesla-Besitzer über Probleme mit ihren Fahrzeugen. Dazu zählen beispielsweise mangelnde Reichweiten, ein nicht korrekt funktionierender Autopilot sowie komische Fahrzeuggeräusche.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

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