28.
Jul 2023

Giottiline-Wohnmobile sind vom Dieselgate betroffen

Der italienische Wohnmobilhersteller Giottiline wurde 2004 von der Familie Giotti gegründet, gehört mittlerweile aber zur französischen Unternehmensgruppe Rapido. Ihre Fahrzeuge stellt das Unternehmen allerdings trotz der Zugehörigkeit zu einer französischen Gruppe noch immer in der Toskana her und setzt dabei unter anderem auf Fahrgestelle des italienischen Autobauers Fiat. Letzteres hat allerdings dazu geführt, dass auch Giottiline-Wohnmobile vom Abgasskandal betroffen sind.

Giottiline-Modelle wurden auf Basis von illegal manipuliertem Fiat-Fahrzeug gebaut

Konkret setzt Giottiline bei all seinen Wohnmobil-Modellreihen auf den Fiat Ducato. So dient der Kastenwagen als Fahrgestell für Fahrzeuge der Siena-, Therry-, Giottivan- und Compact-Baureihe. Generell gilt der Fiat Ducato sogar herstellerübergreifend als beliebtestes Fahrgestell für den Ausbau von Wohnmobilen.

Fakt ist aber auch, dass zahlreiche Diesel-Varianten des Fiat Ducato illegal manipuliert wurden und im Normalbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen, als es eigentlich erlaubt wäre. Bereits im Herbst 2020 teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach mehreren Razzien in Geschäftsgebäuden von Fiat mit, dass Fiat-Fahrzeuge mit Diesel-Motoren, die unter den Umweltnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen und zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden, vermutlich illegal manipuliert wurden. Schon damals gaben die Frankfurter Ermittler bekannt, dass in Deutschland vor allem Wohnmobile von dem Fiat-Abgasskandal betroffen seien.

Mittlerweile gab selbst das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Anfrage von Goldenstein Rechtsanwälte bekannt, dass die deutsche Behörde unzulässige Abgaswerte an Fiat-Fahrzeugen gemessen und den Hersteller damit konfrontiert habe. Rückrufe in der Sache gab es bislang aber noch nicht. Deshalb geht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aktuell sogar juristisch gegen das KBA vor.

Illegal manipulierten Wohnmobilen droht Stilllegung

Die ausbleibenden Rückrufe haben auch zur Folge, dass viele deutsche Halter von Giottiline-Wohnmobilen mit Fiat-Fahrgestellen und -Motoren noch gar nichts davon wissen, dass ihre Reisemobile vom Abgasskandal betroffen sind. Schließlich wurden sie weder von Giottiline, noch von Fiat oder den zuständigen Behörden darüber informiert. Folglich belasten die betroffenen Wohnmobile die Umwelt weiterhin mit ihrem unerlaubt hohen Schadstoffausstoß.

Das ist für betroffene Wohnmobilbesitzer auch unabhängig von den damit verbundenen Umweltschäden mehr als ärgerlich, da der bisherige Verlauf des Abgasskandals gezeigt hat, dass illegal manipulierte Fahrzeuge im Vergleich zu nicht-manipulierten PKW-Modellen deutlich weniger Geld auf dem Gebrauchtwagenmarkt einbringen.

Darüber hinaus können die manipulierten Fahrzeuge im schlimmsten Fall sogar stillgelegt werden, wenn Fiat die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge nach einem amtlichen Rückruf nicht gesetzeskonform normalisieren kann. Generell scheint es nur noch eine Frage zu sein, wann und nicht, ob es in der Sache noch zu Rückrufen kommen wird.

Wohnmobil-Abgasskandal: Schadensersatz auch ohne Rückruf

Da die betroffenen Wohnmobilbesitzer ihre Fahrzeuge wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben hätten, wenn sie zum Kaufzeitpunkt von den Manipulationen gewusst hätten, können diese allerdings Schadensersatzansprüche geltend machen. Dafür ist es nicht einmal erforderlich, dass das jeweilige Fahrzeug bereits von einem amtlichen Rückruf betroffen ist.

Konkret besteht wegen des Wohnmobil-Abgasskandals die Option, Fiat als verantwortlichen Motorenhersteller zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs zu bringen. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es aber auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: