05.
Okt 2021

Großer oder kleiner Schadensersatz: Was ergibt im Abgasskandal Sinn?

Wer ein illegal manipuliertes Auto besitzt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Einerseits besteht die Option, den betroffenen PKW an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Andererseits ist es auch möglich, das Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form des sogenannten kleinen Schadensersatzes zu erhalten. Was ergibt mehr Sinn?

Klage auf Rückabwicklung baut Druck auf Gegenseite auf

Grundsätzlich ist die Durchsetzung des großen Schadensersatzes, der mit der Rückabwicklung des betroffenen Fahrzeugs verbunden ist, in den meisten Fällen die sinnvollste Option. Hierdurch lässt sich der maximale finanzielle Druck auf die Gegenseite aufbauen, denn eine Rücknahme des Fahrzeugs ist für den Hersteller mit deutlich höheren Kosten verbunden als die Auszahlung eines Wertersatzes bzw. einen Teils des ursprünglichen Kaufpreises.

Diese Ausgangssituation führt dazu, dass die jeweiligen Hersteller im Laufe einer Abgasskandal-Klage oft dazu bereit sind, eine außergerichtliche Einigung anzubieten. Dadurch ist es häufig auch mit einer Klage auf großen Schadensersatz möglich, den kleinen Schadensersatz durchzusetzen. Volkswagen offerierte einen solchen Vergleich beispielsweise nahezu jedem Kläger, der ein manipuliertes Fahrzeug mit dem EA189-Motor besaß.

Rückabwicklung von nicht zurückgerufenen Fahrzeugen ist risikoärmer

Gerade für die Besitzer von manipulierten Autos, die bislang noch nicht offiziell zurückgerufen wurden, ist die Durchsetzung des großen Schadensersatzes zudem die wahrscheinlich einzig sinnvolle Option. In diesem Fall ist nämlich unklar, ob und wann der verantwortliche Motorhersteller ein Update für die manipulierte Motorsteuerungssoftware anbieten wird, durch das die Abgasreinigung des jeweiligen PKW normalisiert wird.

Der bisherige Verlauf des Abgasskandals hat jedoch gezeigt, dass Fahrzeuge, die vom Dieselskandal betroffen sind und kein entsprechendes Software-Update erhalten, früher oder später von den zuständigen Zulassungsbehörden stillgelegt werden. Dadurch werden die betroffenen Automobile faktisch unbrauchbar, denn sie dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht länger bewegt oder abgestellt werden. In diesem Fall hilft es auch nicht weiter, etwa 20 Prozent des Kaufpreises in Form einer Entschädigung erhalten zu haben.

Software-Updates können zu schweren Folgeschäden führen

Aber auch Fahrzeuge, die bereits ein Software-Update erhalten haben und demnach keinem Stilllegungsrisiko unterliegen, können durch das Update negative Konsequenzen erleiden. Nicht selten zählen nämlich ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, eine verringerte Leistung oder sogar Motorschäden zu den unliebsamen Begleiterscheinungen einer solchen Software-Aktualisierung.

Entsprechende Folgeschäden treten jedoch häufig erst Monate nach dem Update auf, weshalb ein direkter Zusammenhang schwer nachweisbar ist und die verantwortlichen Hersteller nur extrem selten für entsprechende Reparaturkosten aufkommen. Im schlimmsten Fall reicht der erhaltene kleine Schadensersatz in diesem Fall nicht einmal aus, um die Werkstattrechnung zu begleichen.

Rechtsberatung vor Abgasskandal-Klage ist wichtig

Letztlich lässt sich also zusammenfassen, dass eine Klage, die auf die Rückabwicklung des manipulierten Fahrzeugs abzielt, grundsätzlich als vielversprechender gilt. Allerdings lassen sich auch diesbezüglich keine Pauschalaussagen tätigen. In Einzelfällen kann es nämlich dennoch sinnvoll sein, den kleinen Schadensersatz durchzusetzen.

Generell gilt: Wer Schadensersatzansprüche im Rahmen des Abgasskandals durchsetzen möchte, sollte sich zunächst von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen und sich darauf basierend genau überlegen, welche Form des Schadensersatzes in dem jeweiligen Fall durchgesetzt werden sollte. Die Kanzlei Goldenstein bietet eine entsprechende Erstberatung kostenfrei und unverbindlich an.

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