12.
Mai 2023

Grundsatzurteil in Österreich: OGH spricht Schadensersatz im Abgasskandal zu

Fast acht Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals haben die Richter am Obersten Gerichtshof (OGH) erstmals dem Halter eines illegal manipulierten Fahrzeugs Schadensersatz in der Sache zugesprochen. Damit haben die Wiener Juristen für Hunderttausende betroffene Konsumenten in Österreich für Rechtssicherheit gesorgt.

Kläger erhält fast den kompletten Kaufpreis für sein acht Jahre genutztes Fahrzeug

Der OGH ermöglicht den Haltern von illegal manipulierten Fahrzeugen, dass diese ihre Autos an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben können, um im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. In dem konkreten Fall spricht der OGH dem Besitzer eines VW Tiguan rund 23.400 Euro (inklusive Verzugszinsen) für die Rückabwicklung seines VW Tiguan zu. Der Mann hatte das Fahrzeug im März 2015 für 26.890 Euro und somit gerade einmal rund 3.500 Euro mehr gekauft.

Das Urteil ist vor allem deshalb relevant, da der OGH bislang nur Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bestätigt hatte. Gewährleistungsansprüche richten sich allerdings nur gegen den jeweiligen Händler und lassen sich nur bis zu zwei Jahre nach dem Kauf- bzw. Übergabedatum durchsetzen. Schadensersatzansprüche, die sich gegen den verantwortlichen Hersteller richten, können in Österreich hingegen bis zu 30 Jahre lang erfolgreich geltend gemacht werden.

OGH bewertet auch VW Software-Update als illegal

Von dem OGH-Urteil profitieren bis zu 388.000 Halter von illegal manipulierten VW-Fahrzeugen, die in Österreich zugelassen wurden. Die Entscheidung lässt sich grundsätzlich aber auch auf Verfahren gegen andere Hersteller wie Mercedes-Benz oder Audi übertragen. Fast alle namhaften PKW-Hersteller haben ihre Diesel-Fahrzeuge nämlich mit Software ausgestattet, die diese während amtlicher Abgastests deutlich umweltfreundlicher wirken lässt, als sie im normalen Straßenbetrieb tatsächlich sind.

Vielfach setzte die Automobilindustrie auf sogenannte Thermofenster, die der OGH in seinem Urteil als eindeutig illegal klassifizierte. Entsprechende Abschalteinrichtungen sorgen nämlich nur bei bestimmten Außentemperaturen für eine gesetzeskonforme Abgasreinigung. Der Oberste Gerichtshof führte hierzu aus, dass das VW Software-Update, mit dem die Abgasreinigung von illegal manipulierten Volkswagen-Fahrzeugen normalisiert werden sollte, den vorhandenen Schaden nicht beseitigt.

Unabhängige Abgastests ergaben nämlich, dass upgedatete Fahrzeuge nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad wirklich sauber sind. In der Sache bestehe laut OGH sogar eine Beweislastumkehr, sodass die Autohersteller nachweisen müssen, im Zusammenhang mit der verbauten Abschaltvorrichtung nicht einmal fahrlässig schädigend agiert zu haben. Das wird in der Realität kaum möglich sein. Insofern haben Österreicher nun beste Aussichten auf die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung von Abgasskandal-Ansprüchen ist möglich

Für Österreicher, die ein manipuliertes Fahrzeug besitzen und bislang noch keine Rechtsansprüche in der Sache geltend gemacht haben, sollte spätestens das aktuelle OGH-Urteil Anlass dafür sein, sich zumindest einmal über die juristischen Möglichkeiten in der Sache zu informieren. Der Abgasskandal hat nämlich nachweislich zu Wertverlusten der manipulierten PKW-Modelle geführt und kann zudem Fahrzeugschäden verursachen. Unter anderem deshalb ergibt es Sinn, sich juristisch gegen die illegalen Manipulationen zur Wehr zu setzen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherer übernehmen nämlich – mit Ausnahme der jeweiligen Selbstbeteiligung – sämtliche Kosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann zudem in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt ebenfalls die vollen Anwalts- und Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt. Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt bereits mehr als 50.000 Konsumenten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal, rund 5.000 davon kommen aus Österreich.

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