21.
Dez 2020

Gutachten bestätigt illegale Manipulationen bei Mercedes

Daimler gerät im Dieselskandal immer mehr unter Druck. Aktuell hat ein unabhängiges Gutachten bestätigt, dass Mercedes-Benz-Fahrzeuge illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Diese sorgen dafür, dass die betroffenen PKW die vorgeschriebenen Abgaswerte auf dem Teststand einhalten. Im normalen Straßenbetrieb stoßen sie jedoch deutlich mehr Schadstoffe aus. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bewertete diese Form der Manipulation zuletzt als illegal. Betroffene Mercedes-Benz-Besitzer aus Deutschland haben demnach beste Aussichten auf Schadensersatz. In den USA hat Daimler bereits eine Milliardensumme aufgebracht, um Behörden und Verbraucher wegen des Dieselskandals zu entschädigen.  

 

Sachgutachten: Mercedes-Benz E-Klasse enthält Zykluserkennung 

Das Gutachten wurde im Auftrag des Landgericht (LG) Stuttgart durchgeführt. Das Gericht beauftragte einen IT-Experten, um die Motorsteuer-Software einer Mercedes-Benz E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 651 zu untersuchen. Der Gutachter kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Das Fahrzeug erkennt Testsituationen und fährt dadurch die Kühlmittelsolltemperatur um 30 Grad herunter. Dies führt zu einem deutlich geringeren Stickoxid-Ausstoß. Im Normalbetrieb steigt diese Temperatur und damit auch der Schadstoffausstoß dann jedoch enorm an. 

 

Rechtsanwalt: Daimler spielt auf Zeit  

Eine solche Abschalteinrichtung ist eindeutig illegal”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er ergänzt: Das Kraftfahrt-Bundesamt hat deshalb auch schon zahlreiche Rückrufaktionen gestartet, die Daimler wiederum anfechtet. Insgesamt spielt der Konzern im Dieselskandal eindeutig auf Zeit 

Daimler weiß, dass eine Klagewelle losgetreten wird, wenn der Konzern die Manipulationen zugibt oder deshalb höchstrichterlich verurteilt wird. Allein in Deutschland wurden nämlich Hunderttausende illegal manipulierte Mercedes-Fahrzeuge zugelassen. Je länger Daimler einen Großteil dieser PKW-Halter davon abhält, sich juristisch gegen diesen Betrug zu wehren, umso mehr profitiert der Konzern. 

Der Entschädigungsanspruch von betroffenen Haltern sinkt nämlich mit jedem gefahrenen Kilometer. Zudem hat sich der Bundesgerichtshof zuletzt nicht sehr verbraucherfreundlich mit Blick auf die Verjährungsfrist im Abgasskandal positioniert. Wer sich also nicht rechtzeitig gegen die Manipulationen wehrt, hat einen geminderten Schadensersatzanspruch und im schlimmsten Fall sogar kaum noch Rechte. 

Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen Haltern daher, nicht auf die Hinhalte-Taktik von Daimler reinzufallen und sich gegen diesen Betrug zu wehren. Auch wir lassen bereits Gutachten im Rahmen des Daimler-Dieselskandals erstellen, um ein für alle Mal für Klarheit in der Sache zu sorgen. Dies ist insbesondere für betroffene Mercedes-Besitzer wichtig, die durch den Skandal unter anderem massive Wertverluste hinnehmen mussten. 

Ein finanzielles Risiko gehen Verbraucher mit der Durchsetzung ihrer Rechte im Übrigen nicht ein: Rechtsschutzversicherungen tragen nämlich die vollen Verfahrenskosten. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers setzen. Dieser übernimmt die Prozesskosten und bezieht nur im Erfolgsfall eine Provision. Gern beraten wir betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.“ 

 

Rechtssicherheit dank BGH-Urteil   

Am 25. Mai 2020 setzte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal durch und schuf damit Rechtssicherheit für sämtliche Verbraucher in Deutschland. Seitdem ist klar, dass die Fahrzeug-Manipulation von Volkswagen illegal war und der Konzern betroffenen Haltern Schadensersatz in Höhe des vollen Kaufpreises sowie Verzugszinsen zahlen muss. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich die PKW-Besitzer negativ anrechnen lassen. 

Bislang sorgt das Urteil für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, für Rechtsklarheit. Grundsätzlich lässt sich die Entscheidung aber auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen. 

   

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal   

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.    

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: