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Gutachten setzen Daimler im Dieselskandal unter Druck
Im Februar 2020 forderten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH), dass deutsche Gerichte im Rahmen des Dieselskandals Sachverständigengutachten einholen lassen sollen. Dadurch sollte der Einbau von Abschalteinrichtungen in Autos von Mercedes-Benz geprüft werden. Mittlerweile sind die ersten Gutachten fertig und kommen zu einem eindeutigen Ergebnis: Auch Mercedes-Benz-Fahrzeuge wurden vorsätzlich illegal manipuliert.
Sachgutachten: Mercedes-Benz E-Klasse erkennt Testsituationen
Im Rahmen einer Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht ergab das Gutachten eines IT-Experten beispielsweise, dass eine Mercedes-Benz E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 651 Testsituationen erkennt und in diesem Moment die Kühlmittelsolltemperatur von 100 auf 70 Grad Celsius herunterfährt. Dies führt zu einem deutlich geringeren Stickoxid-Ausstoß.
Im normalen Straßenbetrieb steigt die Temperatur dann wieder auf 100 Grad an und damit auch der Schadstoffausstoß auf ein unerlaubt hohes Niveau. Dieses Vorgehen hat auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits entdeckt und daraufhin Rückrufe veranlasst. Eine solche Form der Manipulation ist nämlich illegal.
Rechtsanwalt rät Mercedes-Haltern zu kostenfreier Beratung
“Auch wir von der Kanzlei Goldenstein lassen aktuell mehrere Gutachten anfertigen, die den Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen prüfen sollen. Es wird Zeit, dass der Abgasskandal endlich herstellerübergreifend aufgeklärt wird”, fordert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er ergänzt:
“Wir sind uns sicher, dass auch Daimler in seinen Fahrzeugen Abschalteinrichtungen verbaut hat, die zu einer unterschiedlichen Abgasreinigung zwischen Zulassungstest und Normalbetrieb führen. Das Stuttgarter Gutachten belegt diese Hypothese einmal mehr.
Betroffenen Haltern raten wir, sich gegen diesen Betrug zu wehren. Ein finanzielles Risiko gehen Verbraucher mit der Durchsetzung ihrer Rechte im Übrigen nicht ein: Rechtsschutzversicherungen tragen nämlich die vollen Verfahrenskosten. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers setzen. Dieser übernimmt die Prozesskosten und bezieht nur im Erfolgsfall eine Provision. Gern beraten wir betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.“
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.