02.
Mai 2023

Hat der deutsche Staat ein Online-Glücksspiel-Monopol?

In vielen europäischen Ländern gibt es recht restriktive Online-Glücksspielgesetze. Teilweise haben einzelne Staaten wie zum Beispiel Österreich im Netz de facto sogar ein Glücksspiel-Monopol. Wie ist das in Deutschland geregelt? Sind auch hierzulande nur die staatlichen Spielbanken im Besitz von Online-Glücksspiel-Konzessionen?

Strenge Glücksspielgesetze, aber keine staatliche Monopolstellung

In Deutschland gibt es kein staatliches Glücksspiel-Monopol. Stattdessen können sich auch privatwirtschaftliche Unternehmen um deutsche Glücksspiellizenzen bewerben. Unter den bislang 31 lizenzierten Unternehmen, die in Deutschland Slots anbieten dürfen, befindet sich mit der Sächsischen Spielbank sogar nur ein staatlicher Glücksspielanbieter (Stand 02. Mai 2023).

Streng sind die Glücksspiel-Gesetze hierzulande dennoch. Wer eine bundesweit gültige Konzession erhalten möchte, muss sich nämlich an mehr als 30 Regeln halten. So muss unter anderem kontrolliert werden, dass Spieler anbieterübergreifend höchstens 1000 Euro pro Person und Monat einzahlen. Zudem sind manche Spiele wie zum Beispiel Roulette oder Craps sogar komplett verboten, sofern Echtgeldeinsätze möglich sind.
Generell ist Online-Glücksspiel in Deutschland nur erlaubt, wenn die Betreibergesellschaft der jeweiligen Website eine deutsche Lizenz hierfür besitzen. Glücksspiel-Konzessionen aus anderen EU-Ländern werden in Deutschland hingegen nicht akzeptiert.

Online-Glücksspiel war lange Zeit fast komplett illegal in Deutschland

Bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im Juli 2021 war Online-Glücksspiel hierzulande sogar fast komplett verboten. Die Möglichkeit, sich um eine bundesweit gültige Lizenz zu bewerben existiert nämlich erst seitdem. Zuvor schuf lediglich Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung und erlaubte Online-Glücksspiel 2012 unter bestimmten Voraussetzungen. Die Anbieter mit Schleswiger Lizenz durften sich allerdings nur an Bewohner des nördlichsten Bundeslandes der Nation richten.

In allen anderen Bundesländern waren virtuelle Automatenspiele, Poker-Websites und Online-Casinos hingegen jahrelang komplett illegal. Dies hielt vor allem ausländische Glücksspielunternehmen allerdings nicht davon ab, dennoch intensiv um deutsche Kunden zu werben. Dabei profitierten die illegalen Glücksspielanbieter von der Tatsache, dass die deutschen Behörden kaum bis gar nicht gegen entsprechende Praktiken vorgingen. Nun wird diese Profitgier für viele Unternehmen jedoch zum Bumerang.

Immer mehr Glücksspieler gehen nämlich gegen die illegalen Unternehmen vor und fordern ihre Spielverluste der vergangenen zehn Jahre zurück. Dass dies möglich ist, haben deutsche Zivilrichter bereits hundertfach bestätigt. Demnach besteht nämlich gar nicht die Option, einen rechtskräftigen Vertrag für ein illegales Angebot abzuschließen. Folglich hätten die illegalen Glücksspielanbieter eigentlich nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Weil dies trotzdem geschah, können Letztere ihre entstandenen Spielverluste nun erfolgreich zurückfordern.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel einzuklagen. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf eine Rückerstattung ihrer Verluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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