09.
Dez 2021

Hunderttausenden Verbrauchern droht die Verjährung ihrer Ansprüche im Abgasskandal

Deutschlandweit ließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mehr als eine Million Fahrzeuge mit manipulierten Audi-, Daimler- und Opel-Motoren zurückrufen. Obwohl die betroffenen Fahrzeuge durch den Skandal unter anderem massiv an Wert verloren und aufgrund durchgeführter Software-Updates möglicherweise eine verkürzte Lebensdauer haben, wehren sich noch immer Hunderttausende Fahrzeughalter nicht juristisch gegen diesen Betrug. Das hat Folgen: Die Rechte von vielen Verbrauchern drohen nämlich zeitnah zu verjähren.

So lässt sich die Verjährung umgehen

Konkret geht es um Fahrzeuge, die im Jahr 2018 wegen erhöhter Abgaswerte vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen wurden. Das betrifft überwiegend Modelle von Audi, Mercedes-Benz, Opel, Porsche und Volkswagen. Da Rechtsansprüche bei Betrug oder sittenwidriger Schädigung – der Tatbestand im Abgasskandal – innerhalb von drei Jahren verjähren, könnten die Schadensersatzansprüche der betroffenen PKW-Halter ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr vollständig durchsetzbar sein.

Die Verjährung umgehen können Verbraucher, indem sie mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei Klage erheben oder sich in das Klageregister einer Musterfeststellungsklage eintragen. Musterfeststellungsklagen sind Verbandsklagen, mit deren Hilfe die Rechtsansprüche von vielen Verbrauchern mit ähnlichen Schadensfällen geprüft werden sollen.

Aktuell gibt es allerdings nur eine Dieselskandal-Musterfeststellungsklage, die sich ausschließlich an Halter von Mercedes-Benz-Fahrzeugen der Modellreihen GLC und GLK richtet. Ohnehin gelten solche Musterklagen aber als weniger effizient als eine Einzelklage. Deshalb sollten sich Verbraucher genau informieren, bevor sie sich in ein entsprechendes Klageregister eintragen. Mehr Informationen zur Mercedes-Musterfeststellungsklage stehen unter diesem Link bereit.

Diese rechtlichen Möglichkeiten bietet eine Einzelklage

Mit Hilfe einer Einzellage ist es möglich, den verantwortlichen Hersteller zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs zu bringen. Im Gegenzug können sich Verbraucher eine Entschädigung sichern, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

In der Regel liegt die erstrittene Entschädigungssumme in diesem Fall um einiges höher als der Gebrauchtwagenwert des jeweiligen Fahrzeugs. Nachweislich manipulierte Fahrzeuge bringen nämlich deutlich weniger Geld ein als vergleichbare Autos, die nicht manipuliert wurden.

Das liegt unter anderem an den nicht nachvollziehbaren Begleiterscheinungen von verpflichtende Software-Updates, die auf Abgasskandal-Autos aufgespielt wurden. Umfragen zufolge klagt mindestens jeder zweite Halter eines manipulierten Fahrzeugs nach der Durchführung eines solchen Updates über Probleme wie ein erhöhter Kraftstoff- oder AdBlue-Verbrauch. Teilweise kam es nach dem Update sogar zu Motorschäden.

Wer sein Auto trotz dieser möglichen Folgen behalten möchte, kann dies tun und trotzdem Schadensersatzansprüche durchsetzen. In diesem Fall ist es möglich, einen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung erstattet zu bekommen. In der Regel lassen sich auf diesem Weg etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen. Diese Summe soll dem Wertverfall entsprechen, der durch den Abgasskandal entstanden ist.

Großer oder kleiner Schadensersatz?

Die Durchsetzung des sogenannten großen Schadensersatzes, der mit der Rückabwicklung des betroffenen Fahrzeugs verbunden ist, ist aber in den meisten Fällen die sinnvollste Option. Hierdurch lässt sich nämlich ein enormer finanzieller Druck auf die Gegenseite aufbauen, denn eine Rücknahme des Fahrzeugs ist für den jeweiligen Hersteller mit deutlich höheren Kosten verbunden als die Auszahlung eines Wertersatzes.

Dadurch sind viele Autobauer im Laufe einer Abgasskandal-Klage dazu bereit sind, eine außergerichtliche Einigung anzubieten. Im Zuge dessen ist es häufig auch mit einer Klage, die auf die Auszahlung des großen Schadensersatzes abzielt, möglich den kleinen Schadensersatz durchzusetzen. Andersrum gilt dies jedoch nicht.

Abgasskandal-Klagen sind oftmals risikofrei möglich

Generell gilt: Wer Schadensersatzansprüche im Rahmen des Abgasskandals durchsetzen möchte, sollte sich zunächst von einem spezialisierten Anwalt bzw. einer Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen, um einen geeigneten Plan zu entwickeln. Die Kanzlei Goldenstein bietet diesbezüglich eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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