25.
Jan 2020

In Hamburg könnte es weitere Diesel-Fahrverbote geben

Im Jahr 2018 hat Hamburg erstmalig Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlassen, um die Luftverschmutzung in der Stadt zu reduzieren. Nun könnte es zu weiteren Einschränkungen für Hamburger Dieselfahrer kommen: In der Habichtstraße sowie dem Bereich Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße werden die zulässigen Stickoxide-Werte überschritten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Hansestadt urteilte deshalb, dass es rechtswidrig sei, dass die Stadt an diesen Orten keine Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge eingeführt habe.

Das OVG reagiert damit auf eine Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Bislang gelten die Fahrverbote für Diesel-PKW und -LKW in Hamburg ausschließlich in der Max-Brauer-Allee. Auf der Stresemannstraße hat die Stadt lediglich ein Verbot für LKW der Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5 eingeführt. Verstöße gegen das Verbot werden mit Strafen zwischen 25 und 75 Euro geahndet. Es gelten jedoch zahlreiche Ausnahmen für zum Beispiel Bewohner, Taxis, Anlieger, Einsatzfahrzeuge und Lieferdienste.

Revision ist möglich

Nun muss der Hamburger Senat entscheiden, ob und inwieweit tatsächlich weitere Fahrverbotszonen eingerichtet werden. Grundsätzlich hat die Stadt aber auch die Möglichkeit, das Urteil anzufechten und Revision einzulegen. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, kommentiert:

“Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind in Städten wie Hamburg oder Stuttgart bereits Realität. In Berlin wird aktuell sogar diskutiert, ob Fahrzeuge, die mit Diesel oder Benzin betrieben werden ab 2035 überhaupt noch in die Innenstadt fahren dürfen. Zusammengefasst wird es zukünftig definitiv eher mehr als weniger Einschränkungen für Dieselfahrer geben.

Für betroffene Fahrzeughalter sind die Verbote natürlich mehr als ärgerlich: Sie müssen Umwege und einen Wertverlust ihres Fahrzeuges in Kauf nehmen. Viele von ihnen können sich jedoch wehren: Fahrzeughalter, deren PKW vom Abgasskandal betroffen sind, haben die Möglichkeit, gegen den jeweiligen Hersteller vorzugehen. 

Die betroffenen Fahrzeuge haben deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen, als es erlaubt war. Das ist Betrug. Daher können diese Fahrzeuge gegen eine Entschädigungszahlung, die über dem aktuellen Marktwert auf dem Gebrauchtmarkt liegt, zurückgegeben werden. Mittlerweile urteilen nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland in der Sache verbraucherfreundlich.

Wir von Goldenstein & Partner zählen zu den führenden deutschen Kanzleien im Dieselskandal und haben bereits tausenden Mandanten im Dieselskandal zu einer Entschädigung verholfen. Im Mai wird ein Fall von uns zudem der erste Dieselskandal-Prozess sein, der von dem obersten deutschen Gericht – dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe – verhandelt wird.”

 

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