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Italienische Musterklage gegen VW wird in Deutschland verhandelt
Seit vergangener Woche wird am Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) eine italienische Musterfeststellungsklage verhandelt. Die Verbraucherzentrale Südtirol möchte für knapp 1000 Verbraucher feststellen lassen, dass diese wegen des VW-Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Nicht nur Italiener haben die Möglichkeit, ihre Rechte in der Sache in Deutschland durchzusetzen.
Rechtsdurchsetzung in Deutschland ist auch für EU-Ausländer möglich
Grundsätzlich können Verbraucher aus der gesamten Europäischen Union ihre Abgasskandal-Rechte am eigenen Wohnort oder dem Gerichtsstand der beklagten Partei durchzusetzen. Da Fahrzeughersteller wie Audi, Volkswagen, Opel und Mercedes-Benz ihren Hauptsitz in Deutschland haben, können betroffene PKW-Besitzer ihre Rechte also auch hierzulande geltend machen.
Dies ergibt vor allem deshalb Sinn, weil die Rechtsprechung zum Abgasskandal in Deutschland bereits recht fortgeschritten ist. Während hierzulande bereits mehrere Detailfragen in der Sache höchstrichterlich beantwortet wurden, fehlen Grundsatzurteile zum Thema in Ländern wie Italien und Österreich bislang noch komplett.
Mehrere Österreicher profitierten bereits von deutscher Abgasskandal-Rechtsprechung
Mehrere Österreicher haben ihre Rechte bereits erfolgreich in Braunschweig – dem Gerichtsstand von Volkswagen – durchgesetzt. Dies möchte nun auch die Verbraucherzentrale Südtirol für eine dreistellige Anzahl von Italienern erreichen. Wann mit einem Urteil in der Sache zu rechnen ist, ist bislang jedoch unklar. Der zuständige Senat hat in der vergangenen Woche zunächst veranlasst, dass geklärt wird, ob die Klage nach deutschem oder italienischen Recht verhandelt werden muss.
Eine deutsche VW-Musterfeststellungsklage endete im April 2020 in einem Vergleich. Volkswagen offerierte den rund 250.000 berechtigten Teilnehmern damals eine Entschädigung in Höhe von 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises, wenn diese ihre manipulierten Autos im Gegenzug behielten und auf weitere Rechtsansprüche verzichteten.
Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass für betroffene Verbraucher deutlich höhere Entschädigungen möglich gewesen wären, wenn diese ihre Rechte einzeln durchgesetzt hätten. Nur knapp einen Monat nach dem Vergleich erwirkte die Kanzlei Goldenstein nämlich das erste Abgasskandal-Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof (BGH) und sorgte damit deutschlandweit für Rechtssicherheit in der Sache. Volkswagen machte Abgasskandal-Klägern im Anschluss deutlich lukrativere Vergleichsangebote, um möglichst viele laufende Verfahren zu beenden.
Diese Rechte haben die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug lässt sich eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis des Autos orientiert. Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.