10.
Dez 2019

Kanada verklagt Volkswagen wegen Diesel-Fahrzeugen

Der Staat Kanada verklagt Volkswagen wegen des Dieselskandals. Kanada wirft VW vor, durch die Manipulation verschiedener Dieselmodelle gegen mehrere Umweltschutzgesetze verstoßen zu haben. Konkret wurde in insgesamt 60 Punkten Anklage erhoben. Am Freitag steht die erste mündliche Anhörung in der Sache an. Rund 128.000 VW-Fahrzeuge in Kanada sind vom Abgasskandal betroffen.

Bereits 2015 wurde öffentlich, dass Volkswagen in einigen Diesel-Modellen Abschalteinrichtungen installiert hat. Dadurch wurde in Testsituationen ein geringerer Schadstoffausstoß vorgegeben, als es tatsächlich der Fall war.  In der Folge musste der Wolfsburger Konzern weltweit mehr als 11 Millionen Autos zurückrufen.

Kanadisches Umweltministerium ermittelte bereits seit vier Jahren

Auch das Kanadische Umweltministerium ermittelte seitdem gegen Volkswagen und hat nun offiziell Klage eingericht. Der Konzern kündigte bereits an, bei der mündlichen Anhörung am Freitag ein erstes Vergleichsangebot zu offerieren. In den USA entschädigte VW sämtliche Halter der rund 350.000 betroffenen Fahrzeuge mit umgerechnet rund 6,8 Milliarden Euro. Das sind etwa 19.428 Euro pro Fahrzeug.

In Deutschland gibt es hingegen noch keine einheitliche Lösung für betroffene Fahrzeughalter. Zwar läuft aktuell das Musterfeststellungsverfahren gegen VW, für das sich  mehr als 400.000 VW-Halter angemeldet haben, doch Experten erwarten diesbezüglich erst in frühestens vier Jahren ein rechtskräftiges Urteil. Bis dahin haben viele der betroffenen Fahrzeuge jedoch komplett an Wert verloren.

Dieselskandal in Deutschland: Individualklagen sind erfolgsversprechend

Bessere Aussichten haben Geschädigte im Abgasskandal hingegen, wenn sie sich nicht für die Musterfeststellungsklage angemeldet haben und ihren Schadenersatzanspruch individuell durchsetzen. Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, erklärt die Rechtslage:

“Betroffene Dieselfahrer in Deutschland haben gute Aussichten auf eine Entschädigungszahlung. Wir von Goldenstein und Partner betreuen aktuell mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und sind in nahezu 100 Prozent der Fälle erfolgreich. Unsere Mandanten erhalten in der Regel Entschädigungen, die weit über dem Gebrauchtwagen-Marktwert der jeweiligen Autos liegen. Betroffene VW-Halter sollten sich jedoch beeilen:

Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland eine dreijährige Verjährungsfrist ab der Kenntnis der geschädigten Personen. Da Volkswagen seine Kunden im Jahr 2016 über den Rückruf ihrer Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals informiert hat, geht die absolute Mehrheit der Experten davon aus, dass die Verjährungsfrist für sämtliche VW-Modelle des Motorentyps EA 189 am 31.12.2019 eintritt. Wer seinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung bis dahin nicht anmeldet, verschenkt diesen und damit bares Geld.”

Sammelklage in Großbrittanien und Razzia in Deutschland: Chaos bei VW

Juristisch hat Volkswagen aktuell zudem auch in Großbritannien alle Hände voll zu tun: Dort startet zur Zeit eine Sammelklage gegen den Autobauer, für die sich rund 90.000 Fahrzeughalter eingetragen haben. Bis Weihnachten sollen die ersten Anhörungen in der Sache stattfinden.

In Deutschland geriet Volkswagen zuletzt im Zusammenhang mit dem Dieselskandal in den Fokus der Öffentlichkeit, da die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Razzia in den Geschäftsräumen des Unternehmens durchführte. Die Ermittlungen sollen im Zusammenhang mit einem weiteren VW-Motor stehen, der möglicherweise ebenfalls manipuliert wurde – der EA 288. Einige Beobachter rechnen daher mit einem weiteren Dieselskandal bei Volkswagen.

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