16.
Dez 2022

Kann die Deutsche Umwelthilfe auch Fiat-Zulassungen anfechten?

Im Februar wird das Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht mehrere Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verhandeln. Konkret geht die Umweltorganisation gegen die Typgenehmigungen von mutmaßlich manipulierten Fahrzeugen verschiedener deutscher Autohersteller vor. Vor wenigen Wochen kündigte die DUH zudem an, auch Zulassungen von Fiat-Fahrzeugen juristisch anzufechten. Aber darf ein deutscher Verein überhaupt gegen die Genehmigungen eines italienischen Autobauers vorgehen?

DUH klagt bereits gegen fragwürdige Fiat-Zulassungen

Tatsächlich hat die DUH in der Sache sogar schon eine Klage eingereicht. Bereits vor mehr als einem Jahre stellte die Organisation die Ergebnisse von Abgastests an verschiedenen Fiat-Fahrzeugen vor. Demnach überschritten diese die vorgeschriebenen Abgaswerte aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen erheblich. Auf Rückfrage teilte das KBA der DUH zudem mit, dass die Flensburger Behörde ähnlich auffällige Abgaswerte an Fiat-Fahrzeugen gemessen habe.

Da das KBA diese Informationen allerdings nur an die italienischen Behörden weiterleitete und selbst keine Rückrufe der betroffenen Fahrzeuge anordnete, verklagt die DUH nun das Kraftfahrt-Bundesamt. Der Verein argumentiert nämlich, dass das KBA dank einer EU-Verordnung bereits seit mehr als zwei Jahren auch Fahrzeuge zurückrufen darf, die in einem anderen EU-Land die Typgenehmigung erhielten.

Europäischer Gerichtshof stärkt DUH den Rücken

Es steht außer Frage, dass die Deutsche Umwelthilfe auch gegen die ausbleibenden Rückrufe im Zusammenhang mit dem Fiat-Abgasskandal vorgehen darf. Zudem stehen auch die Erfolgschancen der Klage nicht schlecht. Das liegt unter anderem daran, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) der DUH zuletzt den Rücken gestärkt hat.

Europas oberste Zivilrichter bestätigten nämlich die Klagebefugnis der DUH in solchen Fällen. Zudem definierten die EuGH-Richter hohe Hürden für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung, die sich auf die Abgasreinigung eines Fahrzeugs auswirkt. Demnach dürfen entsprechende Software-Lösungen nur verwendet werden, wenn sie vor unmittelbaren Gefahrensituationen schützen und lediglich in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Das gilt definitiv nicht für die Abschalteinrichtungen, die Fiat verwendet.

Das Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob das KBA in der Sache tatsächlich handeln muss. Ein Entsprechendes Urteil könnte bereits im kommenden Jahr verkündet werden. Sollte das KBA die betroffenen PKW-Modelle dann zurückrufen, müsste Fiat im nächsten Schritt für eine Normalisierung der Abgasreinigung dieser Autos sorgen. Ansonsten droht die Stilllegungen aller zurückgerufenen Fiat-Fahrzeuge.

Fiat-Abgasskandal betrifft in Deutschland vor allem Wohnmobile

Der Fiat-Abgasskandal betrifft in Deutschland vor allem den Fiat Ducato. Das liegt daran, dass der Kastenwagen von vielen beliebten Wohnmobilherstellern zum Ausbau von Reisemobilen verwendet wird. So setzen beispielsweise namhafte Hersteller wie Hymer, Carthago oder Dethleffs auf den Ducato als Basismodell für ihre Fahrzeuge.

Aufgrund der ausbleibenden Rückrufe verpesten die betroffenen Modelle allerdings weiterhin die Umwelt. Zudem wissen die Wohnmobilbesitzer in vielen Fällen gar nichts von den Manipulationen ihrer Camper. Das ist insofern ärgerlich, da nachweislich manipulierte Fahrzeuge unter anderem stark an Wert verlieren und sogar Folgeschäden erleiden können.

Insofern wäre es gut, wenn die Besitzer der manipulierten Wohnmobile durch einen Rückruf über den Fiat-Abgasskandal informiert würden. Wegen des Abgasskandals besteht nämlich auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings sinkt die Höhe des Entschädigungsanspruchs täglich.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Option, den verantwortlichen Hersteller juristisch zur Rücknahme des jeweiligen Fahrzeugs zu bringen. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: