24.
Jul 2023

Nach BGH-Urteil: Kaufpreis von manipulierten Diesel-Fahrzeugen kann rückwirkend reduziert werden

Wer ein illegal manipuliertes Diesel-Fahrzeug gekauft hat, hat dafür mit hoher Wahrscheinlichkeit zu viel dafür gezahlt, sofern die Manipulation zum Kaufzeitpunkt noch nicht bekannt war. Schließlich bringen nachweislich manipulierte Diesel auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger ein als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Daher ist es möglich, den ursprünglichen Kaufpreis rückwirkend zu reduzieren. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können betroffene Fahrzeughalter in dem Fall bis zu 15 Prozent des gezahlten Preises zurückbekommen.

BGH-Urteil: Schadensersatz selbst bei fahrlässiger Schädigung im Abgasskandal

Konkret entschieden Deutschlands oberste Zivilrichter im Juni, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 5 bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises haben. Dies ist laut BGH selbst dann der Fall, wenn sich der verantwortliche Autobauer nur fahrlässig schädigend verhalten hat.

Das bedeutet, dass für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal lediglich das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung nachgewiesen werden muss. Das ist beispielsweise mittels eines Rückrufbescheids durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder durch ein Sachverständigengutachten möglich.

Die verantwortlichen Hersteller können verbraucherfreundliche Urteile in diesem Fall nur verhindern, wenn die jeweilige Abschalteinrichtung im Rahmen der Typengenehmigung offengelegt wurde. In dem Fall hätte die zuständige Behörde dem jeweiligen Fahrzeug allerdings vermutlich gar nicht erst die Typgenehmigung erteilt. Insofern haben Schadensersatzklagen wegen fahrlässiger Schädigung im Abgasskandal herstellerübergreifend beste Erfolgsaussichten.

Auch Rückabwicklung des jeweiligen Fahrzeugs ist oftmals möglich

Darüber hinaus ist es grundsätzlich auch weiterhin möglich, ein manipuliertes Fahrzeug sogar an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. In dem Fall können Verbraucher den vollständigen Kaufpreis zurückfordern und zusätzlich sogar Verzugszinsen ab dem Tag, an dem die jeweilige Klage eingereicht wurde, erhalten. Allerdings müssen sie sich eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die bislang zurückgelegten Kilometer anrechnen lassen.

Die Option der Fahrzeug-Rückabwicklung besteht allerdings nur, wenn die Manipulation auf sittenwidrige bzw. vorsätzliche Weise erfolgt ist. Ein solcher Vorsatz ist in vielen Fällen allerdings nur schwer nachweisbar. Schließlich muss dafür beispielsweise belegt werden, dass die jeweilige Manipulation von der Führungsebene des verantwortlichen Herstellers angeordnet oder mindestens wissentlich geduldet wurde.

Es ist jedoch nicht unmöglich, einen Fahrzeughersteller eine vorsätzliche Schädigung im Abgasskandal nachzuweisen. Goldenstein Rechtsanwälte ist dies beispielsweise bereits im Mai 2020 gelungen, als der BGH einem Mandanten der Kanzlei Schadensersatz wegen des VW-Abgasskandals zusprach. Es war zu diesem Zeitpunkt das erste Grundsatzurteil in der Sache.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Betroffene Fahrzeughalter, die bislang noch keine Diesel-Ansprüche geltend gemacht haben, sollten sich nun unbedingt über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren. Denn je länger eine Diesel-Klage hinausgezögert wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Verjährungsfrist eintritt und gar keine Schadensersatzansprüche mehr durchsetzbar sind. Das wäre auch insofern ärgerlich, da Abgasskandal-Klagen in vielen Fällen komplett ohne finanzielles Risiko möglich sind.

Rechtsschutzversicherer übernehmen nämlich – mit Ausnahme einer möglicherweise vereinbarten Selbstbeteiligung – die vollständigen Kosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: