08.
Dez 2020

Kein Schadensersatz bei Autokauf nach Bekanntwerden des VW-Dieselskandals

Im September 2015 informierte Volkswagen die Öffentlichkeit in Form einer ad hoc-Meldung darüber, dass der Konzern die PKW-Motoren des Typs EA 189 illegal manipuliert hatte. Betroffene Fahrzeughalter haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz. Im Sommer entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch, dass kein Schadensersatzanspruch besteht, wenn das manipulierte VW-Fahrzeug erst nach der Veröffentlichung dieser Meldung gekauft wurde. Nun gab der BGH bekannt, dass dies auch für die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Seat, Skoda und Porsche gilt. Es gibt jedoch ein Schlupfloch für Verbraucher. 

 

 

Prozessverlauf: Alle wichtigen Infos 

Der Kläger hatte sich im Jahr 2016 einen Audi Q5 für 32.600 Euro auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauftDa das Auto mit dem manipulierten Motor EA 189 ausgestattet wurde, musste es im Januar 2017 ein Software-Update erhalten. Dieses sollte die Abgasreinigung des PKW normalisieren. 

Der PKW-Besitzer ging daraufhin vor Gericht und wollte sein Fahrzeug für den ursprünglichen Kaufpreis an den Hersteller zurückgeben. Mit seiner Klage scheiterte er in der ersten Instanz scheiterte am Landgericht (LG) Aurich, während das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ihm im Februar 2020 Recht gab 

Der BGH revidierte letzterEntscheidung nun und erklärte, dass auch die Besitzer von Fahrzeugen der VW-Töchter Audi, Seat und Skoda keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie ihre Fahrzeuge nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft hatten. Das Urteil bezieht sich lediglich auf Fahrzeuge mit dem Motor EA 189. Für PKW-Modelle mit den VW-Motoren EA 288, EA 896, EA 897 und EA 898 hat es keine Relevanz.  

   

Verbraucheranwalt: Schadensersatzansprüche könnten trotzdem bestehen 

Betroffene Verbraucher, die ihren PKW nach der Veröffentlichung der VW-ad hoc-Meldung kauften, können möglicherweise trotz des BGH-Urteils Schadensersatz durchsetzen. Zeitnah werden die Richter des Europäischen Gerichtshof nämlich wahrscheinlich dafür sorgen, dass auch das Software-Update, das VW im Rahmen des Dieselskandal-Rückrufs installieren ließ, als illegal erklärt wird. Dieses Urteil würde den Weg freimachen, damit auch Halter, die ihren PKW nach 2016 gekauft haben, Anspruch auf eine Entschädigung haben.   

Bereits Ende April 2020 hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. 

Zahlreiche Tests haben ergeben, dass die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. Auch im Rahmen des Software-Updates von VW wurde also eine Abschalteinrichtung integriert. Dieses sogenannte Thermofenster unterscheidet sich jedoch von der ursprünglich verwendeten Manipulationssoftware und gilt bislang offiziell als nicht illegal.   

Es ist davon auszugehen, dass die Richter des Europäischen Gerichtshof der Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft in ihrem baldigen Urteil folgen werden. Mehrere Millionen VW-Fahrzeuge mit dem Software-Update müssten dann noch einmal zurückgerufen werden und die betroffenen Halter könnten Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen.”  

 

Weitere Dieselskandal-Verfahren im Dezember 

Am 14. Dezember 2020 werden sich die Richter am Bundesgerichtshof mit weiteren Details im Dieselskandal befassen. Unter anderem soll festgestellt werden, ob auch Mercedes-Benz-Fahrzeuge illegal manipuliert wurden. Zudem wird im Rahmen eines weiteren VW-Dieselskandal-Verfahrens geklärt, ob die Verjährungsfrist in der Sache bereits im Jahr 2019 eingetreten ist. Dies würde bedeuten, dass Verbraucher keinen Anspruch auf Schadensersatz hätten, wenn sie sich erst nach dem 1. Januar 2019 juristisch gegen Volkswagen oder dessen Tochterunternehmen zur Wehr setzten. 

  

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal   

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.    

  

So setzen sich die Entschädigung zusammen   

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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