08.
Jul 2020

Keine Diesel-Fahrverbote wegen Corona? Das ist die aktuelle Lage!

Weil die Luft in deutschen Städten sauberer werden soll, haben viele Großstädte wie Berlin, Hamburg und Stuttgart Diesel-Fahrverbote durchgesetzt und erheben bei Verstößen Bußgelder. Hat das durch den Corona-Lockdown kurzzeitig gesunkene Verkehrsaufkommen bereits Auswirkungen auf die gemessenen Stickstoffdioxid-Werte genommen? 

Stuttgart: Euro-5-Diesel-Fahrverbot seit 01. Juli 2020

In Stuttgart gilt seit dem 01. Juli 2020 ein Euro-5-Diesel-Fahrverbot. Dieser Beschluss ist auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart zurückzuführen. Das Fahrverbot wird in der sogenannten “kleinen” Umweltzone gelten. Vertreter der Stadt Stuttgart gehen davon aus, dass es bis September 2020 dauern wird, das Verbot auszuschildern. Weitere Fahrverbote in Stuttgart sind nicht unbedingt zu erwarten, sollten die Grenzwerte durch andere Maßnahmen reduziert werden, so die Juristen des Landesgerichts. 

Frankfurt: Keine Fahrverbote in Aussicht

Bereits vor über einem halben Jahr hat der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem Urteil entschieden, dass ein generelles Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig ist. Seit dem Urteil vom 10. Dezember 2019 ist weiterhin unklar, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt ergreifen wird, um die an vielen Stellen weiterhin deutlich erhöhten Emissionswerte dauerhaft zu senken. Die Konsensfindung in der Frankfurter Politik gestaltet sich als schwierig, dennoch sollen Fahrverbote durch entsprechende Maßnahmen wie Tempo-40-Zonen verhindert werden.

Köln: Maßnahmenpaket gegen Diesel-Fahrverbote

In Köln wird es kein Diesel-Fahrverbot geben. Zu dieser Einigung kamen das Land NRW, die Stadt Köln und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Mitte Juni. Dafür werden in Köln mehr Autospuren zu Radwegen umgebaut und die Parkgebühren erheblich angehoben. Eine Stunde Parken wird in der Kölner Innenstadt künftig vier Euro kosten. 

Mainz: Ab Juli 2020 geplante Fahrverbote gekippt

Bereits ab 01. Juli 2020 sollte in Mainz ein Diesel-Fahrverbot kommen, durch den Ausbruch der Corona-Krise wurde dieses jedoch bis auf Weiteres ausgesetzt. Langfristige und einmalige Effekte haben bereits zu deutlich gesunkenen Messwerten der Schadstoffbelastung in der Luft  geführt. Das gesunkene Verkehrsaufkommen während des Corona-Lockdowns oder eine baubedingte Brückensperrung sind nur einige der einmaligen Effekte, die sich positiv auf die Luftemissionen ausgewirkt haben. Im Februar 2021 wird das Landesamt für Umwelt den Jahresmittelwert der Stickstoffdioxid-Grenzwerte für 2020 bekannt geben und daraus ableiten, ob in Zukunft überhaupt Fahrverbote nötig werden.  

München: Warten auf Fahrverbote

Bereits 2012 entschied das Verwaltungsgericht München über den Luftreinhalteplan für die Stadt. Die Landesregierung weigert sich jedoch, Fahrverbote auszusprechen, was die Deutsche Umwelthilfe dazu veranlasste, Zwangsgelder zu beantragen. Diese setzte das VGH auch fest. Nun scheint es fast so, als würde der Fall vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden müssen.

Betroffene des Abgasskandal sind doppelt betroffen

Besonders ärgerlich sind Diesel-Fahrverbote für die Geschädigten des Dieselskandals, denn ihre PKWs haben nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen durch VW und andere Hersteller massiv an Wert verloren. Erschwerend kommt außerdem hinzu, dass die Nachfrage nach Dieselfahrzeugen durch die Fahrverbote in immer mehr deutschen Städten weiter sank. Die Betroffenen wurden durch die Schadstoff-Tricksereien also doppelt geschädigt, denn der erhöhte Stickoxid-Wert, der zu den Fahrverboten führte, ist unter anderem auch auf den Dieselskandal zurückzuführen. Aufgrund dieses Betruges und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf betroffene Fahrzeughalter, haben diese jedoch die Möglichkeit, sich rechtswirksam zu wehren.

Das sind die Rechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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