08.
Sep 2021

Ohne Fahrzeug-Rückruf Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchsetzen

Es gibt noch immer Autos, die vom Abgasskandal betroffen sind und trotzdem noch nicht zurückgerufen wurden. So kommt es bei Daimler beispielsweise weiterhin regelmäßig zu Rückrufen von älteren Mercedes-Modellen. Gegen Italien läuft zudem ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, weil die italienischen Behörden überfällige Rückrufe von manipulierten Fiat-Autos nicht angeordnet haben. Doch auch ohne Rückruf ist es möglich, Rechtsansprüche in der Sache erfolgreich durchzusetzen. Es gibt jedoch einige Dinge, die betroffene Verbraucher hierfür beachten sollten.

Automobilindustrie kommt amtlichen Rückrufen teilweise zuvor

Teilweise kommen einige Autohersteller offiziellen Rückrufen zuvor, indem sie ihren Kunden die Durchführung von freiwilligen Software-Updates anbieten, die die Abgasreinigung der manipulierten Fahrzeuge normalisieren sollen. Dahinter verbirgt sich jedoch kein Akt des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Freiwillige Updates bieten für Autobauer nämliche einige Vorteile.

In ihren Update-Schreiben können die jeweiligen Hersteller selbst entscheiden, wie sie das Thema darstellen und Fahrzeughalter daher zur Durchführung eines Updates bringen, ohne dass diese zwangsweise von der Manipulation ihres Autos erfahren. So wird in solchen Schreiben beispielsweise häufig die Verbesserung der Schadstoffwerte durch das Update thematisiert, während zu keinem Zeitpunkt angesprochen wird, dass die Fahrzeuge aktuell unerlaubt viel Stickoxid emittieren.

Zudem müssen die Halter von bereits upgedateten Autos nach einem amtlichen Rückruf nicht mehr über diesen Rückruf informiert werden. Schließlich wurde der vorhandene Mangel ja bereits durch das freiwillige Update beseitigt.

So erfahren einige Fahrzeughalter möglicherweise nie, dass ihr Auto von einem Abgasskandal-Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt oder eine andere Behörde betroffen ist. Erst bei einem möglichen Weiterverkauf erleben Verbraucher dann oft ein blaues Wunder, denn manipulierte Autos bringen in der Regel deutlich weniger Geld ein als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht manipuliert wurden.

 

Verbraucher sollten sich vor der Installation eines Software-Updates beraten lassen

Wer daher ein Schreiben von seinem Fahrzeughändler oder -hersteller erhält, in dem die Durchführung eines Software-Updates nahegelegt wird, sollte sehr aufmerksam werden. Insbesondere, wenn in dem Schreiben Begrifflichkeiten wie “Emissionen”, “Schadstoffe”, “Abgase”, “Software-Update”, “Software-Aktualisierung“ oder “Kalibrierung von Datensätzen” auftauchen, sollten bei betroffenen Verbrauchern alle Alarmglocken läuten.

In diesem Fall ist es ratsam, das Update nicht direkt durchführen zu lassen und sich stattdessen zunächst rechtlich beraten zu lassen. Die Kanzlei Goldenstein bietet hierfür beispielsweise eine kostenlose Erstberatung an. Die Durchführung eines Software-Updates kann nämlich gerade mit Blick auf eine mögliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen negative Konsequenzen haben.

Software-Updates überschreiben nämlich die verwendete Manipulationssoftware. Es kann jedoch hilfreich sein, die Wirkungsweise dieser sogenannten Abschalteinrichtung genau nachvollziehen zu können, um etwaige Rechtsansprüche im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich durchzusetzen. Darüber hinaus kann die Durchführung von Software-Updates im schlimmsten Fall zu schwerwiegenden Folgeschäden führen, für dessen Reparaturen die Hersteller nicht aufkommen.

 

Hunderttausende manipulierte Autos aus Deutschland wurden noch nicht zurückgerufen

Allein in Deutschland gibt es Hunderttausende Fahrzeuge, die illegal manipuliert und trotzdem noch nicht zurückgerufen wurden. So ergaben unabhängige Abgastests beispielsweise, dass quasi sämtliche Fiat-Autos der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 vom Abgasskandal betroffen sind. Das betrifft vor allem die Wohnmobil-Szene, denn der Fiat Ducato gilt bei fast allen namhaften Reisemobilherstellern als besonders beliebtes Fahrgestell.

Aber auch herkömmliche PKW-Modelle wurden manipuliert und dennoch nicht zurückgerufen. Neben mehreren Mercedes-Modellen betrifft dies unter anderem auch Fahrzeuge aus dem VW-Konzern, die einen Diesel-Motor des Typs EA288 enthalten. Dieser Nachfolgemotor des nachweislich manipulierten EA189-Motors enthält ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung, die sich auf die Abgasreinigung der betroffenen Autos auswirkt.

 

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal

Wer ein illegal manipuliertes Auto besitzt, kann sich jedoch gegen die negativen Folgen des Abgasskandals wehren und Schadensersatzansprüche durchsetzen. Schließlich hätten die Fahrzeugbesitzer ihre PKW sicherlich nicht zu den gleichen Konditionen gekauft, wenn sie zum Kaufzeitpunkt bereits von dem Betrug gewusst hätten.

Daher besteht unter anderem die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal ist ein amtlicher Rückruf zwar hilfreich, aber nicht notwendig. So gibt es herstellerübergreifend zahlreiche Beispiele von Schadensersatzklagen, die auch ohne Rückruf erfolgreich verliefen. Wichtig ist hierfür lediglich, dass sich die Manipulation beispielsweise mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens nachweisen lässt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: