14.
Jul 2023

Kraftfahrt-Bundesamt geht wegen Wohnmobil-Abgasskandal gegen Fiat vor

Es ist längst ein offenes Geheimnis, dass auch Wohnmobile vom Abgasskandal betroffen sind. Insbesondere bei Reisemobilen, die auf Basis von Fiat-Fahrgestellen gebaut wurden, wurden im Rahmen von unabhängigen Abgastests massiv erhöhte Schadstoffwerte festgestellt. Zu Rückrufen in der Sache kam es bislang aber noch nicht. Das könnte sich allerdings bald ändern, denn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) teilte auf Anfrage von Goldenstein Rechtsanwälte mit, dass die Behörde unzulässig hohe Abgaswerte an Fiat-Fahrzeugen gemessen und den italienischen Autobauer bereits damit konfrontiert hat.

Kraftfahrt-Bundesamt: Fiat-Fahrzeuge stoßen unerlaubt viele Schadstoffe aus

Konkret gab das KBA auf Nachfrage bekannt, die Behörde habe “bereits mehrere Fiat Ducato des Typs 250 (auch Wohnmobile, die hierauf basieren) hinsichtlich des Emissionsverhaltens untersucht.” Weiter führt das KBA aus, dass die Bewertung dieser Untersuchungen eine Unzulässigkeit im Hinblick auf das Emissionsverhalten ergeben habe. Das bedeutet: Die analysierten Fiat-Fahrzeuge stoßen zu viele Abgase aus und sind vom Abgasskandal betroffen.

Unter den illegal manipulierten Fahrzeugen befinden sich laut dem KBA Fiat Ducato-Modelle mit 2.3- und 3.0-Liter-Diesel-Motoren. Die Fahrzeuge wurden allesamt unter den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen. Diese Information deckt sich mit den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Frankfurter Ermittler gaben nämlich im Herbst 2020 nach mehreren Razzien in Geschäftsgebäuden von Fiat bekannt, dass vermutlich sämtliche Diesel-Fahrzeuge von Fiat aus den Baujahren 2014 bis 2019 vom Abgasskandal betroffen seien. In diesem Zeitraum wurden Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 produziert.

KBA darf Fiat-Fahrzeuge amtlich zurückrufen

Dass das KBA bislang noch keine Rückrufe in der Sache veranlasst hat, liegt daran, dass Fiat aktuell noch die Möglichkeit hat, sich der Behörde gegenüber zu äußern. Konkret hat das KBA Fiat nämlich laut eigener Aussage bereits dazu aufgefordert, Abhilfemaßnahmen zu leisten. Fiat soll also die Abgasreinigung der manipulierten Fahrzeuge normalisieren. Zudem verlangt die Flensburger Behörde, dass Fiat auch weitere Fahrzeugtypen mitteilt, welche vom KBA als unzulässig erachtete Funktionalitäten enthalten.

Ob Fiat überhaupt auf das Schreiben der deutschen Behörde antworten wird, ist unklar. Das KBA hat bislang auch nicht bekanntgegeben, wie lange es dem italienischen Autobauer für eine Antwort Zeit gegeben hat. In jedem Fall scheint es aber, als würde endlich Bewegung in die Sache kommen. Mittlerweile hat das KBA nämlich dank einer neuen EU-Verordnung die Möglichkeit, auch Fiat-Fahrzeuge zurückzurufen, obwohl diese die Typengenehmigung in Italien erhielten. Angesichts ihrer Untersuchungsergebnisse hinsichtlich unzulässiger Abgaswerte von Fiat-Fahrzeugen hat das KBA diesbezüglich früher oder später gar keine andere Wahl. Entsprechende Rückrufe würden vor allem in der Wohnmobil-Szene für Wirbel sorgen.

Wohnmobil-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Der Fiat Ducato gilt als beliebtestes Fahrgestell für den Ausbau von Wohnmobilen und wird von fast allen namhaften Herstellern wie Carthago, Dethleffs oder Hymer verwendet. Ein Rückruf der Fiat-Modelle würde aber auch einen Rückruf der Wohnmobile, die darauf basierend gebaut wurden, bedeuten. Dann müsste Fiat mit Hilfe von Software- oder Hardware-Updates dafür sorgen, dass die betroffenen Fahrzeuge die gesetzlichen Schadstoff-Bestimmungen tatsächlich erfüllen. Wenn das nicht gelingt, würden die manipulierten Fahrzeuge stillgelegt werden. Dann könnten sie nicht länger auf europäischen Straßen gefahren oder geparkt werden.

Für betroffene Fahrzeughalter entsteht aber selbst ohne Stilllegung ein Schaden. Der bisherige Verlauf des Abgasskandals hat gezeigt, dass illegal manipulierte Fahrzeuge teils hohe Wertverluste und mittelfristig auch Fahrzeugschäden erleiden können. Da die betroffenen PKW-Besitzer dies zum Kaufzeitpunkt nicht ahnen konnten, können diese Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das ist im Fall von Fiat auch schon möglich, obwohl bislang noch keine Rückrufe in der Sache angeordnet wurden. Illegale Abschalteinrichtungen können nämlich beispielsweise auch mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens aufgedeckt werden.

Wer ein Wohnmobil mit Fiat-Fahrgestell besitzt, sollte sich daher schnellstmöglich über die eigenen Möglichkeiten in der Sache informieren. Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt den Wohnmobil-Abgasskandal 2020 im Rahmen einer Pressemitteilung öffentlich gemacht hat, könnten die Verjährungsfristen in der Sache nämlich schon bald eintreten. Wer zu lange darauf wartet, die eigenen Diesel-Ansprüche geltend zu machen, geht daher im schlimmsten Fall leer aus.

Wohnmobil-Abgasskandal: Schadensersatz auch ohne Rückruf

Wegen des Wohnmobil-Abgasskandals besteht die Option, den verantwortlichen Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller zur Rücknahme des manipulierten Reisemobils zu bringen. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es aber auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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