26.
Mrz 2021

Kraftfahrt-Bundesamt muss Informationen über Dieselskandal-Motor EA 288 preisgeben

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist in Deutschland für die Zulassung sowie die Rückrufe von Automobilen verantwortlich. Vor diesem Hintergrund trat die Behörde auch unmittelbar nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals mit dem Konzern in Kontakt. Daraufhin folgte der Rückruf von deutschlandweit mehr als 2,5 Millionen Fahrzeugen aus dem gesamten Konzern. Nun muss die Behörde ihre VW-Dieselskandal-Akten vollständig an die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übergeben und auch Informationen zu dem VW-Motor EA 288 mit der Umweltschutz-Organisation teilen.

Das ist insofern spannend, da Volkswagen dies bis zuletzt juristisch zu unterbinden versuchte – zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Schleswig nun entschied. Demnach muss das KBA der Deutschen Umwelthilfe innerhalb von zwei Wochen vollständige Einsicht in die Dieselskandal-Akten gewähren. Bislang blockierte die Behörde die Herausgabe von Textabschnitten, in denen es um den VW-Motor EA 288 geht.

Was verbergen VW und das Kraftfahrt-Bundesamt?

Der EA 288-Motor ist der Nachfolger des nachweislich manipulierten Diesel-Motors EA 189, der im Zentrum des 2015 aufgedeckten Dieselskandals stand. Auch der EA 288 steht bereits seit einigen Jahren unter Manipulationsverdacht und die Staatsanwaltschaft Braunschweig ließ deshalb sogar mehrere Razzien in VW-Geschäftsgebäuden durchführen.

Interne VW-Dokumente, die während der Durchsuchungen entdeckt wurden, sollen die erneuten Manipulationen belegen. Demnach sollen die Bordcomputer der betroffenen Fahrzeuge dahingehend manipuliert worden sein, dass diese eine Fehlfunktion der Abgasreinigung nicht korrekt anzeigen. Dadurch steigt der Abgasausstoß enorm an, wodurch die Fahrzeuge die vorgeschriebenen EU-Grenzwerten nicht länger einhalten. Daher hätten sie eigentlich nie die Zulassung für den Straßenverkehr erhalten dürfen.

Eine Recherche der ARD ergab bereits Monate vor den Razzien, dass Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eindeutig belegen, dass die Bordcomputer der betroffenen Fahrzeuge selbst bei einem unerlaubt hohen Stickoxide-Ausstoß keinen Fehler melden würde. Die KBA-Akten könnten dies nun einmal mehr schwarz auf weiß bestätigen.

Deutsche Umwelthilfe verlangt seit Jahren Akteneinsicht im Abgasskandal

Bereits seit Jahren versucht die Deutsche Umwelthilfe, im Dieselskandal Akteneinsicht zu erhalten. Das Verkehrsministerium, das dem KBA übergeordnet ist, verweigerte der DUH 2016 zunächst den Einblick in den Schriftverkehr zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und VW. Etwas später schickte das Bundesministerium eine Akte mit 600 Seiten an die DUH, die nahezu komplett geschwärzt waren. Dass die Schwärzung von wichtigen Informationen unrechtmäßig war, entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig bereits im vergangenen Jahr.

Verbraucheranwalt vermutet Vertuschung – Was verbergen VW und das KBA?

“Das Verkehrsministerium und VW haben offensichtlich etwas zu verbergen. Sonst würden sie sich nicht seit Jahren darum bemühen, dass möglichst wenig Details zum VW-Dieselskandal ans Licht kommen. Es ist jedoch im Interesse der Öffentlichkeit, dass alle Details in der Sache aufgedeckt werden und dieses dunkle Kapitel der deutschen Wirtschaft endlich ad acta gelegt werden kann”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein und ergänzt:

“Durch die frühzeitige Akteneinsicht hätten Verbraucher in Deutschland sicher viel schneller Rechtssicherheit erhalten. Wir von der Kanzlei Goldenstein sind uns sicher, dass der Betrug von VW in diesen Akten genau dokumentiert wurde und auch Einzelheiten über Manipulationen des EA 288-Motors Teil des Austausches zwischen der Behörde und dem Großkonzern waren. Es gibt keinen Grund, wieso sich VW und das KBA sonst so sehr um die Geheimhaltung der Akten bemüht haben.

Nun ist es wichtig, dass der Abgasskandal endlich vollständig aufgeklärt wird. Auch mehr als fünf Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals gibt es nämlich noch immer eine Menge Fragezeichen. Den Haltern von manipulierten Fahrzeugen raten wir unbedingt dazu, sich rechtlich beraten zu lassen. Das gilt für PKW-Besitzer von nahezu sämtlichen Fahrzeugherstellern. Denn nicht nur VW-Fahrzeuge wurden illegal manipuliert. Wir von der Kanzlei Goldenstein stehen den Haltern von Diesel-Fahrzeugen gern für eine kostenfreie Beratung zum Thema zur Verfügung.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. In dem Fall setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf diesem Weg lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen.

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