23.
Mrz 2020

Kurze Frist im MFK-Vergleich: VW fürchtet sich vor BGH-Urteil

Im Zuge des Abgasskandals hat VW sich mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nach einer öffentlichen Fede auf einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro geeinigt. Diese Summe soll auf die rund 260.000 berechtigten Teilnehmer der Musterfeststellungsklage (MFK) aufgeteilt werden. VW möchte den Betroffenen laut eigener Aussage bis zu 15 Prozent ihres ursprünglichen Kaufpreises erstatten. Den Klägern bleibt jedoch nicht viel Zeit zum abwägen, denn der Konzern gibt den Betroffenen bis zum 20. April nur einen Monat, um sich zu entscheiden.

In den Augen von Claus Goldenstein ist das der Versuch seitens von Volkswagen, deutliche höhere Entschädigungen zu vermeiden. Er ist Inhaber der Kanzlei Kanzlei Goldenstein & Partner, die selbst rund 17.800 Mandanten im Abgasskandal vertritt:

“VW setzt den Teilnehmern des Vergleichs bewusst eine unfassbar kurze Frist. Das Motiv dahinter ist offensichtlich: Wer das Angebot bis zum 20. April einmal angenommen hat und bis zum 04. Mai keinen Widerspruch eingelegt hat, kann danach nie wieder gerichtlich gegen den Konzern in der gleichen Sache vorgehen. Nur einen Tag später, am 05. Mai 2020, beschäftigt sich allerdings der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einer Dieselskandal-Klage von Goldenstein & Partner, deren Urteil endgültig für Rechtssicherheit in der Sache sorgen wird. Die Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet und von sämtlichen Experten als verbraucherfreundlich prognostiziert. Nach diesem Urteil wird der Konzern in den einzelnen Verfahren deutlich häufiger eine deutlich höhere Summe an die Kläger auszahlen müssen. Mit der kurzen Fristsetzung soll das verhindert werden.

Die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage sollten aus dem Verfahren aussteigen und ihre Entschädigung über eine Individualklage einfordern. Dafür bleibt ihnen bis Mitte Oktober 2020 Zeit. In den Verfahren für unsere 17.800 Mandanten sind wir in nahezu 100 Prozent der Fälle erfolgreich – und das bereits vor dem wegweisenden Beschluss des BGH am 05. Mai. Im Schnitt erstreiten wir rund 4.600 Euro pro Fahrzeug – das ist signifikant mehr als beim Vergleich mit VW ausgezahlt wird. Deutlich lukrativer ist für viele Kläger zudem die Möglichkeit der Fahrzeug-Rückabwicklung, die den Teilnehmern des Vergleichs gänzlich verwehrt wird. Über diesen Weg können die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeughalter den vollständigen Kaufpreis ihres Fahrzeuges als Auszahlung bei Volkswagen geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Wir raten sämtlichen Klägern daher, sich unbedingt von einem Anwalt beraten zu lassen und den Vergleich nicht voreilig zu akzeptieren. Unsere erfahrenen Anwälte von Goldenstein & Partner stehen hierfür kostenfrei zur Verfügung.”

Die Verbraucherrechte im Abgasskandal im Überblick

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

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