03.
Mai 2019

Landgericht Potsdam: VW muss Wagen zurücknehmen

Ein mit manipulierter Software ausgestatteter Wagen der Volkswagen Gruppe muss erneut zurückgenommen werden. Das entschied das Landgericht Potsdam. Demnach muss der Konzern den VW Passat gegen eine Zahlung von 26.000€ zurücknehmen. Der 2014 gekaufte Wagen sei von der Volkswagen AG technisch so ausgestattet, dass er den Erwartungen des Käufers nicht genügen konnte. Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wurde dem Käufer mit der mangelhaften Software vorgetäuscht. Schon im Januar gab es einen ähnliches Urteil des Potsdamer Landgerichts. Abzuwarten bleibt, wie viele Käufer der mangelhaften Fahrzeuge noch den Schritt zum Gericht wagen. Mit den bisherigen Urteilen sind die Weichen für eine erfolgreiche Klage gestellt.

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