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Lohnt sich ein Vergleich im Abgasskandal?
Wer seine Schadensersatzansprüche im Dieselskandal durchsetzen möchte, muss gerichtlich gegen den jeweiligen Hersteller des manipulierten Fahrzeuges vorgehen. Die Erfolgsaussichten dieser Klagen sind dank mehreren verbraucherfreundlichen Grundsatzurteilen sehr gut. Es ist jedoch nicht immer ein Urteil nötig, um eine Entschädigung durchzusetzen. Auch eine außergerichtliche Einigung kann unter Umständen Sinn ergeben.
Tatsächlich ist es nicht unüblich, dass die verantwortlichen Autobauer innerhalb eines Dieselskandal-Verfahrens auf den Kläger zugehen und einen Vergleich offerieren. Dies ist häufig der Fall, da die Autobauer vor Gericht oft nur geringe Erfolgschancen haben. Teilweise kann es aber auch eine Taktik der Fahrzeughersteller sein, um relevante Urteile zu verhindern, die weitere betroffene Halter zu einer Klage animieren könnten. Eine außergerichtliche Einigung kann daher dazu führen, dass der Kläger schneller entschädigt wird und die beklagte Seite zusätzliche Verfahrenskosten sparen.
Eine außergerichtliche Einigung ist nicht immer sinnvoll
Nicht jedes Vergleichsangebot birgt jedoch eine Win-Win-Situation. Dies war beispielsweise im Rahmen der sogenannten Musterfeststellungsklage – der größten Sammelklage im VW-Dieselskandal – der Fall.
Der für die Klage verantwortliche Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) einigte sich im Frühjahr 2020 mit VW, dass der Wolfsburger Autohersteller den mehr als 200.000 berechtigten Teilnehmern der Klage 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung für ihren Schaden anbietet. Die Voraussetzung dafür war, dass die Sammelkläger ihre manipulierten Fahrzeuge behalten und auf weitere rechtliche Schritte verzichten.
Fast alle Teilnehmer der Sammelklage gingen auf das Angebot ein. Nur wenige Tage nach dem Ablauf der Annahmefrist war jedoch klar, dass dieses Angebot zu niedrig ausfiel. Zu diesem Zeitpunkt erwirkte die Kanzlei Goldenstein nämlich das erste Dieselskandal-Urteil vor dem obersten deutschen Gericht – dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und sorgte damit endgültig für Rechtssicherheit.
Die verantwortlichen Richter verurteilten VW wegen Betruges und sittenwidriger Schädigung. Sie erlaubten die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs und sprachen dem Kläger im Gegenzug Schadensersatz in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen zu. Lediglich die bisherige Laufleistung musste er sich negativ anrechnen lassen.
Sämtliche vom Abgasskandal betroffenen VW-Halter hatten auf Basis dieses Grundsatzurteils Anspruch auf die gleiche Form des Schadensersatzes und alle deutschen Gerichte folgten dieser Rechtsauffassung seitdem. Dies veranlasste Volkswagen logischerweise auch dazu, reihenweise Vergleichsangebote an Kläger zu versenden. In der Regel bot der Konzern diesen mindestens 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises, wenn sie ihr Fahrzeug im Gegenzug behielten – deutlich mehr, als die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage erhielten.
Verbraucheranwalt rät: Kein Angebot vorschnell annehmen
“Wir von der Kanzlei Goldenstein vertreten mehr als 24.600 Mandanten im Abgasskandal und zählen dementsprechend zu den erfahrensten deutschen Kanzleien im Abgasskandal. Auf Basis unserer Expertise können wir sagen: Es lässt sich gewiss nicht pauschalisieren, dass Vergleichsangebote stets gut oder schlecht sind”, erklärt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er ergänzt:
“Wir raten betroffenen Verbrauchern dazu, nicht überstürzt auf eine außergerichtliche Einigung einzugehen. Nicht selten lassen sich Vergleichsangebote durch Nachverhandlungen noch einmal nachbessern. In jedem Fall ist es ratsam, die Vor- und Nachteile des individuellen Angebots gründlich mit dem eigenen Anwalt durchzugehen und auf Basis dessen die nächsten Schritte festzulegen.”
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Dieselskandal-Entschädigungen zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.