02.
Jun 2020

Mercedes-Benz-Dieselskandal: Die Lage spitzt sich weiter zu

Daimler – der Mutterkonzern von Mercedes-Benz – gerät im Dieselskandal immer weiter unter Druck. Bereits zu Beginn des Jahres gab der Bundesgerichtshof (BGH) In einem Hinweisbeschluss bekannt, dass deutsche Gerichte Sachverständigengutachten einholen lassen sollen, um den Einbau von Abschalteinrichtungen in Autos von Mercedes-Benz zu prüfen. Nun verlangt das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Rahmen eines Dieselskandal-Verfahrens, dass Daimler die Funktionsweise der eigenen Abschalteinrichtungen erklären soll. Betroffene Halter von Mercedes-Benz Diesel-Fahrzeugen sollten sich auf zeitnahe Rückrufaktionen gefasst machen.

Funktionsweise des Thermofensters

Konkret setzt Daimler auf sogenannte Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen ‘Temperaturfensters’ befindet. Sobald die Temperatur unter den Wert sinkt, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben ist (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren. Daimler soll nun unter anderem konkret darlegen, bei welchen Temperaturen das Fenster genau greift.

Daimler gerät in Erklärungsnot

Vor diesem Hintergrund könnte Daimler in Erklärungsnot geraten. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten.

So seien Abschalteinrichtungen nur dann zu rechtfertigen, wenn unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, vorhanden sind. Im Normalfall schützen Thermofenster jedoch lediglich vor dem Verschleiß oder der Verschmutzung des jeweiligen Motors.

Baldiges EuGH-Urteil könnte zu Klagewelle führen

Neben Mercedes-Benz haben zahlreiche andere Autobauer – darunter BMW, Volkswagen und Volvo –  Abschalteinrichtungen verbaut. Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. 

Dadurch nimmt der Dieselskandal komplett neue Ausmaße an. Allein in Deutschland sind mehrere Millionen Fahrzeuge mit eingebauten Thermofenstern oder anderen Abschalteinrichtungen zugelassen. Der gesamten Automobilindustrie drohen nun Rückrufs- und -Klagewellen sowie Strafen in Milliardenhöhe”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein und führt fort:

“Zwar ist ein Schlussantrag durch die Generalanwaltschaft kein rechtsgültiges Urteil, doch in der Regel folgen die Richter des EuGH dieser Rechtseinschätzung. Das abschließende Urteil in der Sache wird in wenigen Monaten erwartet und endgültig Rechtssicherheit schaffen  – auch für betroffene Halter aus Deutschland. Fahrzeughalter in ganz Deutschland sollten sich unbedingt informieren, ob auch ihr PKW mit einer illegalen Abschalteinrichtung arbeitet. Für betroffene Fahrzeuge könnten zeitnah Fahrverbote in bestimmten Städten gelten. Im schlimmsten Fall droht sogar der Entzug der Zulassung. Definitiv müssen betroffene Halter mit massiven Wertverlusten rechnen.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Entschädigung zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: