13.
Aug 2020

Mercedes-Benz: Offizieller Rückruf der S-Klasse wegen Dieselskandal

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat aktuell im Rahmen des Dieselskandals weitere Rückrufe bei Daimler veranlasst: So muss der Konzern mehrere Varianten der Mercedes-Benz S-Klasse zurückrufen. Betroffene Fahrzeughalter werden von Daimler schriftlich über den Rückruf informiert. Sie müssen mit hohen Wertverlusten rechnen, haben aber Anspruch auf Schadensersatz. 

Illegale Abschalteinrichtungen sorgen für Rückruf 

Konkret sollen in den betroffenen PKW illegale Abschalteinrichtungen verbaut sein, die im Straßenbetrieb zu einem höheren Schadstoffausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das bedeutet, dass die PKW die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien in amtlichen Tests erfüllen konnten, auf der Straße jedoch nicht. 

Ein Software-Update des Herstellers soll diesen Missstand nun beseitigen. Dies ist jedoch kein harmloser Eingriff: Im Rahmen des Dieselskandals wurden weltweit bei mehreren Millionen Fahrzeugen diverse freiwillige und verpflichtende Software-Updates installiert. Nicht wenige Fahrzeughalter klagten im Anschluss über Motorstörungen sowie einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. 

 

Diese Mercedes-Benz-Modelle sind vom Dieselskandal betroffen  

In den zurückgerufenen S-Klasse-Modelle wurde der Motor OM642 verbaut, der auch bei anderen bereits zurückgerufenen Mercedes-Modellen wie zum Beispiel der E-Klasse integriert wurde. Insgesamt musste Daimler bereits Mercedes-Benz-Modelle der A-, B-, C-, E-, G-, M-, R-, S- und V-Klasse aufgrund des Dieselskandals zurückrufen. In den betroffenen PKW waren  neben dem OM642-Motor die Motoren des Typs OM622, OM626 und OM651 verbaut. 

 

Daimler setzt auf sogenannte Thermofenster 

Daimler setzt bei vielen Diesel-Fahrzeugen auf sogenannten Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald die Temperatur unter den Wert sinkt, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben wurde (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren.  

Der Autobauer selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen PKW zu schützen. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) jedoch in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, das diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten. Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. 

 

BGH-Urteil sorgt für Rechtssicherheit 

Ende Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal. Seitdem ist in Deutschland endgültig geklärt, dass Fahrzeughalter von manipulierten Diesel-PKW ihre Autos gegen eine Entschädigung zurückgeben können. Zwar gilt das Urteil bislang nur für VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen. Zudem hat der Bundesgerichtshof für den 27. Oktober 2020 bereits einen mündlichen Verhandlungstermin im Daimler-Dieselskandal einberufen. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

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