14.
Dez 2023

Immer mehr Gerichte verurteilen Mercedes-Benz wegen des Abgasskandals zu Schadensersatz

Im Januar 2021 haben sich die Richter am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) erstmals mit dem Mercedes-Abgasskandal befasst und damals bestehende Schadensersatzansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern angezweifelt. Dennoch verurteilten zahlreiche deutsche Zivilgerichte Mercedes wegen des Abgasskandals zu Schadensersatz. Seit Sommer dieses Jahres zeichnet sich nun endgültig eine Trendwende zugunsten betroffener Fahrzeughalter ab.

BGH-Richter änderten ihre Rechtsauffassung im Abgasskandal

Vor knapp drei Jahren zweifelten die BGH-Richter noch an, dass sich Mercedes-Benz im Zusammenhang mit dem Abgasskandal in dem konkreten Fall vorsätzlich schädigend verhalten hat. Eine solche Vorsätzlichkeit bzw. Sittenwidrigkeit sahen Deutschlands oberste Zivilrichter damals allerdings noch als Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen an.

Diese Rechtsauffassung haben die BGH-Richter mittlerweile korrigiert. Nachdem im März 2023 am Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden wurde, dass auch eine fahrlässige Schädigung im Abgasskandal ausreicht, um Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen, passten auch die BGH-Richter ihre Rechtsprechung in der Sache wenige Monate später noch einmal an. Seitdem steht fest, dass die Halter von illegal manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen Anspruch auf Differenzschadensersatzansprüche in Höhe von bis zu 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises haben.

Gerichte verurteilten Mercedes auch wegen vorsätzlicher Schädigung

Zahlreiche deutsche Land- und Oberlandesgerichte haben klagenden Mercedes-Besitzern seitdem Differenzschadensersatzansprüche zugesprochen. Die betroffenen PKW-Besitzer erhielten im Schnitt ungefähr 10 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zurück, weil Mercedes sie mindestens fahrlässig geschädigt hat.

Einige deutsche Zivilgerichte sprechen den Stuttgarter Autobauer allerdings auch wegen vorsätzlicher bzw. sittenwidriger Schädigung im Abgasskandal schuldig. In dem Fall ist es betroffenen PKW-Besitzern möglich, ihr Fahrzeug an Mercedes-Benz zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die im Normalfall deutlich über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert liegt.

Diese Mercedes-Modelle wurden illegal manipuliert

Bei den manipulierten Dieselmotoren von Mercedes-Benz handelt es sich um die Modelle OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen der Diesel-Fabrikate verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLS, Marco Polo, ML, SLC, SLK, Sprinter, Vito, Vito Tourer und Viano.

Die betroffenen Fahrzeuge enthalten Abschalteinrichtungen, die unter anderem die Wirksamkeit des Stickoxid-Nachbehandlungssystems (SCR-Katalysator) sowie die Wirksamkeit der Abgas-Rückführung (AGR) der betroffenen PKW beeinflussen. Auch temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen, die von den Richtern am Europäischen Gerichtshof als illegal eingestuft wurden, kamen bei Mercedes-Benz mehrfach zum Einsatz.

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Der Abgasskandal kann zu Wertverlusten, Folgeschäden und sogar der Stilllegung von betroffenen Fahrzeugen führen. Deshalb können die Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen Schadensersatzansprüche durchsetzen. Schließlich hätten die betroffenen PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge vermutlich nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sämtliche Verfahrenskosten und sogar die Anwaltskosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.

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