04.
Okt 2022

Rückruf-Code 5496147: CO2-Betrug bei Mercedes-Benz

Mercedes-Benz zählt zu den Autoherstellern, die den Stickoxidausstoß ihrer Diesel-Fahrzeuge so manipuliert haben, dass dieser während amtlicher Abgastests deutlich niedriger wirkt als es im tatsächlichen Straßenbetrieb der Fall ist. Dieser Betrugsfall ist als sogenannter Abgasskandal in die Geschichtsbücher eingegangen. Im vergangenen Jahr flog bei Mercedes jedoch noch ein weiterer Betrug auf: Der Stuttgarter Autobauer hat nämlich auch bei den Angaben zum CO2-Ausstoß und Kraftstoffverbrauch von vielen Autos nicht die Wahrheit kommuniziert.

Diese Mercedes-Fahrzeuge wurden bislang wegen CO2-Betrug zurückgerufen

Bereits im November 2021 hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen der fehlerhaften Angaben einen Rückruf für mehr als 160.000 Mercedes-Fahrzeuge der Modellreihen A-Klasse, B-Klasse und CLA angeordnet. Die betroffenen Autos enthalten alle einen Diesel-Motor und wurden in den Jahren 2012 bis 2015 hergestellt.

Wegen des verpflichtenden Rückrufs kontaktiert Mercedes-Benz seine Kunden bis heute, um den vorhandenen Mangel mittels eines Software-Updates zu normalisieren. Es besteht allerdings die Gefahr, dass dieses Software-Update auch zu negativen Konsequenzen für betroffene Fahrzeughalter führt.

Software-Update kann zu Folgeschäden führen

Der Dieselskandal hat bereits gezeigt, dass entsprechende Software-Updates zu mittelfristigen Folgeschäden führen können. So klagten betroffene Fahrzeughalter im Anschluss an ein solches Update häufiger über Leistungseinbrüche ihres Fahrzeugs und teilweise sogar über Motorschäden. Denkbar ist zudem, dass nach dem aktuellen Update auch der Kraftstoffverbrauch kurzfristig deutlich in die Höhe steigt. Das kann sich aufgrund der aktuellen Diesel-Preise schnell aufs Portemonnaie von betroffenen PKW-Besitzern auswirken.

Eine Möglichkeit, die Durchführung des Updates zu verweigern, gibt es zwar. Allerdings müssen die betroffenen Fahrzeuge in diesem Fall mittelfristig stillgelegt werden. Dies wäre vermutlich spätestens bei dem nächsten TÜV-Termin der Fall. Anschließend dürften die manipulierten Autos nicht länger auf europäischen Straßen geparkt oder gefahren werden. Sie wären also faktisch unbrauchbar.

CO2-Betrug: Schadensersatzansprüche bestehen möglicherweise

Angesichts der ernstzunehmenden Situation ergibt es für betroffene Fahrzeughalter durchaus Sinn, sich vor oder auch nach der Durchführung des Updates rechtlich beraten zu lassen. Grundsätzlich ist nämlich denkbar, dass aufgrund des CO2-Betrugs und den daraus resultierenden Folgen Schadensersatzansprüche – ähnlich wie im Abgasskandal – durchgesetzt werden können.

Möglich ist außerdem, dass die Halter der betroffenen Autos ihre Fahrzeuge an Mercedes-Benz zurückzugeben können, um im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ würde wohl auch die Option bestehen, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Beides ist nämlich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal möglich.

Unter Umständen können betroffene Fahrzeughalter auch genau wie im Abgasskandal ohne Risiko juristisch gegen den verantwortlichen Hersteller vorgehen. Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen, die nicht rechtsschutzversichert sind, können nämlich oftmals auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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