15.
Sep 2023

Bericht: Mercedes-Fahrzeugen drohen Stilllegungen wegen Abgasskandal

Wie der Bayerische Rundfunk und der Spiegel heute übereinstimmend berichten, droht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Mercedes-Benz mit der Stilllegung von Diesel-Fahrzeugen wegen des Abgasskandals. Demnach hat die Flensburger Behörde kürzlich festgestellt, dass eine Mercedes-Benz E-Klasse, die mit einem Diesel-Motor des Typs OM642 ausgestattet und unter der Umweltnorm Euro 6 zugelassen wurde, unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. Dadurch stößt das Fahrzeug im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe aus. Betroffene Fahrzeughalter haben Anspruch auf Schadensersatz.

KBA entdeckt drei Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeug

Seit 2018 hat das KBA in Deutschland bereits mehr als eine halbe Million Mercedes-Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Fünf Jahre später ist der Mercedes-Abgasskandal allerdings noch immer nicht vollständig aufgeklärt worden. So beschreibt das KBA aktuell in einem Schreiben gegenüber dem Stuttgarter Autobauer drei Abschalteinrichtungen, die die Behörde kürzlich in der besagten E-Klasse entdeckt hat. Diese Abschalteinrichtungen bewertet das KBA als unzulässig.

Demnach funktioniert die Abgasreinigung der geprüften E-Klasse nur bei bestimmten Außentemperaturen. Derartige Thermofenster hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits mehrfach als unzulässig erklärt. Darüber hinaus wird der Stickoxid-Ausstoß des Fahrzeugs teilweise dadurch erhöht, dass bei bestimmten Fahrbedingungen nur geringe Mengen Ad-Blue in die Abgasreinigungsanlage eingespritzt werden. Besonders kritisch sieht die Behörde zudem, dass eine dritte Abschalteinrichtung die Wirksamkeit des SCR-Katalysators von der Temperatur der Luft, die bei der Abgasreinigung angesaugt wird, abhängig macht.

Eigentlich sollte Mercedes-Benz dem KBA bis zum 27. Juli mitteilen, wie das Unternehmen die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge normalisieren kann. Allerdings hat Mercedes-Benz eine Fristverlängerung erwirkt, sodass sich der Autobauer erst in den kommenden Wochen in der Sache rechtfertigen muss. Falls Mercedes dann keine Lösung präsentiert, wird das KBA sehr wahrscheinlich die örtlichen Zulassungsbehörden damit beauftragen, die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge zu prüfen. Dies hat das Kraftfahrt-Bundesamt in dem Schreiben an Mercedes eindeutig kommuniziert.

Negative Folgen wegen des Abgasskandals: Schadensersatzansprüche bestehen

Wie viele der illegal manipulierten Fahrzeuge mit dem OM642-Motor in Deutschland zugelassen wurden, ist aktuell unklar. Es dürfte jedoch Tausende, wenn nicht sogar Zehn- oder Hunderttausende PKW-Modelle betreffen. Sollte es wirklich zu einer Stilllegung dieser Fahrzeuge kommen, dürften diese nicht länger auf europäischen Straßen gefahren oder geparkt werden.

Aber auch unabhängig von möglichen Stilllegungen hat der bisherige Verlauf des Abgasskandals gezeigt, dass nachweislich manipulierte Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger Geld einbringen und wegen der Manipulationen Folgeschäden erleiden können. Daher hätten betroffene Fahrzeughalter sicherlich nicht genauso viel für ihre Diesel bezahlt, wenn der Abgasskandal damals schon bekannt gewesen wäre. Unter anderem deshalb besteht in der Sache Anspruch auf Schadensersatz.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht oftmals auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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