19.
Okt 2021

Staatsanwaltschaft ordnet im Abgasskandal Millionenstrafe gegen Opel an

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat bereits im Frühjahr wegen des Abgasskandals eine Millionenstrafe gegen Opel angeordnet, die der Rüsselsheimer Autobauer akzeptierte. Insgesamt zahlt Opel 64,8 Millionen Euro an das Land Hessen. Die Strafzahlung wurde erst heute durch Recherchen des Hessischen Rundfunk aufgedeckt. Ähnliche Bußgelder mussten auch Autobauer wie Daimler oder Volkswagen bereits wegen der Manipulation von Diesel-Autos bezahlen.

Opel präsentiert sich als Unschuldslamm

Opel selbst gibt an, dass das Bußgeld nicht wegen Betrugs gezahlt wurde, sondern wegen eines „fahrlässigen Verwaltungsrechtsverstoßes“. Doch es ist unumstritten, dass auch Opel-Fahrzeuge Teil des Abgasskandals sind. Bereits 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt nämlich den Rückruf von rund 100.000 Diesel-Fahrzeuge des Automobilherstellers an.

Damals ging es um Fahrzeuge der Modellreihen Zafira, Cascada und Insignia, in denen die Behörde illegale Abschalteinrichtungen entdeckt hat. Dadurch gaben die PKW auf dem Prüfstand andere Abgaswerte vor, als sie im normalen Betrieb tatsächlich erreichten. Zwar legte Opel Einspruch gegen die Rückruf-Bescheide ein, doch dieser Einspruch wurde von mehreren Gerichten abgeschmettert. Im Januar 2020 wurden die Fahrzeuge deshalb offiziell zurückgerufen.

Verbraucheranwalt wirft Opel Taktiererei vor

Auch Opel weiß ganz genau, dass der Konzern sich illegal verhalten hat. Experten vermuten daher, dass der Autobauer die Rückrufe lediglich in Frage gestellt hat, um auf Zeit zu spielen. Bereits seit 2017 kontaktierte Opel die Halter von manipulierten Autos nämlich selbst, um deren Fahrzeuge mit einem freiwilligen Software-Update auszustatten, das sich auf die Abgasreinigung auswirken soll. Dadurch wollte Opel einem offiziellen Rückruf zuvorkommen.

“Mit Hilfe von freiwilligen Rückrufaktionen versuchen die Autobauer, die Kontrolle im Dieselskandal behalten. Fahrzeuge, deren Abgasreinigung bereits normalisiert wurde, werden im Falle eines amtlichen Rückrufs schließlich nicht noch einmal für dasselbe Update in die Werkstatt beordert”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:

Opel-Halter sollten sich rechtlich beraten lassen

“Wer nicht direkt über die Manipulation des eigenen Fahrzeugs informiert wird, erfährt davon möglicherweise erst, wenn das betroffene Auto weiterverkauft werden soll. Nachweislich manipulierte PKW bringen auf dem Gebrauchtwagenmarkt nämlich deutlich weniger Geld ein als Fahrzeuge, die nicht manipuliert wurden.

In diesem Fall kann es aber möglicherweise schon zu spät sein, um von Opel wegen dieses Wertverlustes Schadensersatz zu verlangen. Die Rechtsansprüche von betroffenen PKW-Haltern verjähren nämlich nach drei Jahren.
Sobald Verbraucher ein Schreiben wegen eines Software-Updates erhalten, sollten sie sich umgehend rechtlich beraten lassen.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Update auf freiwilliger Basis aufgespielt werden soll oder Teil eines amtlichen Rückrufs ist. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte stehen betroffenen PKW-Besitzern diesbezüglich kostenfrei zur Verfügung und informieren Verbraucher über ihre Rechtsansprüche im Rahmen des Abgasskandals.”

Schadensersatzansprüche im Dieselskandal

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, kann Schadensersatzansprüche geltend machen. So besteht die Möglichkeit, das manipulierte Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben und dafür eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Alternativ gibt es auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf diesem Weg lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: