21.
Sep 2021

Mobilität: Was ändert sich nach der Bundestagswahl?

Am 26. September wählen die deutschen Bürger einen neuen Bundestag. Damit endet die Ära von Angela Merkel, die häufig wegen ihrer Nähe zur Automobilindustrie als Autokanzlerin bezeichnet wurde. Gerade für Autofahrer wird sich unter der neuen Regierung voraussichtlich einiges verändern. Diesbezüglich scheint es nur bedingt eine Rolle zu spielen, wer das Land in Zukunft regiert.

Spritpreise könnten stark steigen

Quasi alle etablierten Parteien, die an einer Regierungsbildung beteiligt sein könnten, planen im Bereich der Mobilität einschneidende Maßnahmen zum Klimaschutz. So offenbart der aktuelle Projektionsbericht der Bundesregierung beispielsweise, dass die Benzinpreise an der Tankstelle in den kommenden Jahren um 70 Cent steigen könnten. Für Verbraucher, die monatlich zwei Tankladungen à 40 Litern tanken, würde das eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von fast 700 Euro bedeuten.

Den kostspieligen Spritverbrauch senken würde hingegen eine Maßnahme, die vor allem von der SPD, den Grünen und den Linken gefordert wird: Ein Tempolimit auf der Autobahn. So soll die Maximalgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen auf höchstens 130 km/h festgelegt werden. Auch auf Landstraßen und innerorts könnten künftig allgemeingültige Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten.

Wandel hin zur Elektromobilität

Begrenzungen könnte es künftig auch für die Neuzulassung von Dieseln und Benzinern geben. Teilweise wird nämlich gefordert, dass in Deutschland ab 2030 ausschließlich emissionsfreie Autos zugelassen werden dürfen. Bereits heute gibt es einen Trend hin zur Elektromobilität. Während 2015 noch fast jedes zweite neuzugelassene Fahrzeug in Deutschland einen Diesel-Motor hatte, fiel diese Quote zuletzt auf unter 20 Prozent. Der Anteil von neuzugelassenen Elektroautos in Deutschland steigt hingegen kontinuierlich.

Vorangetrieben wird diese Entwicklung durch Steuervergünstigungen und Kaufprämien für Elektroautos. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass es in Zukunft auch einen entgegengesetzten Effekt geben wird – also beispielsweise eine Erhöhung der Kfz-Steuer für Diesel-Autos. Das Center of Automotive Research (CAR) in Duisburg schätzt unter anderem deshalb, dass im Jahr 2030 in ganz Europa nur noch rund 390.000 Diesel-Neufahrzeuge verkauft werden. Allein in Deutschland lag die Anzahl an Diesel-Zulassungen im Jahr 2015 noch bei mehr als 1,5 Millionen Fahrzeugen.

Abgasskandal führte zu massiven Vertrauensverlust in Diesel-Fahrzeuge

Aber nicht nur wegen der Förderung von Elektromobilität ist die Nachfrage nach Diesel-Autos seit 2015 zurückgegangen. In diesem Jahr wurde nämlich der Abgasskandal öffentlich, der das Vertrauen in die Selbstzünder-Technologie nachhaltig geschwächt hat. Insbesondere nachweislich manipulierte Fahrzeuge haben dadurch nicht nur an Beliebtheit, sondern auch an Wert verloren.

Wer ein Abgasskandal-Auto besitzt, hat daher die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen. Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. So lassen sich etwa 20-25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises geltend machen. Diesbezüglich gibt es bereits Grundsatzurteile. Deshalb wird sich an der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal auch unter einer neuen Regierung nichts ändern.

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