19.
Jun 2020

Nach BGH-Urteil im Dieselskandal: Braunschweiger Gerichte urteilen in Zukunft verbraucherfreundlich

Am 25. Mai 2020 sorgte die Kanzlei Goldenstein für das erste Dieselskandal-Urteil des obersten deutschen Gerichts – dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Bereits im Vorfeld urteilten nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland in der Sache verbraucherfreundlich. Doch nun ist endgültig klar: Die Manipulation von VW-Dieselfahrzeugen war illegal und betroffene Halter haben die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge gegen hohe Entschädigungssummen an Volkswagen zurückzugeben. Diese Entscheidung hat vor allem für Gerichte, die sich mit ihrer Rechtsauffassung bislang auf die Seite von VW geschlagen haben, Relevanz. Dazu zählen vor allem die Braunschweiger Gerichte.

Ein Richter des Braunschweiger Landgerichts kündigte nun bereits an, die bisherige Rechtsprechung anzupassen. Das ist ein wichtiger Schritt, da die Gerichte in Braunschweig bis zum BGH-Urteil im Mai kein einziges verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal verkündeten. Doch woran lag es, dass die niedersächischen Richter andere Entscheidungen trafen als fast all ihre Kollegen im gesamten Bundesgebiet? Die Antwort ist einfach: Der Gerichtsstand von Volkswagen ist in Braunschweig und im Falle von Betrug bzw. sittenwidriger Handlung ist es für Kläger möglich, ihre Rechte am eigenen Gerichtsstand oder dem der gegnerischen Partei durchzusetzen. 

Hätten die Braunschweiger Richter nun VW im Rahmen des Dieselskandals stets zur Zahlung von Entschädigungen verurteilt, hätten wohl mehrere Millionen Fahrzeughalter aus ganz Europa ihren Entschädigungsanspruch in Braunschweig angemeldet. In der Folge wären die Gerichte wohl komplett überlastet gewesen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die verantwortlichen Richter diese Situation verhindern wollten.

BGH wird Braunschweiger Urteile kippen

Seit dem BGH-Urteil vom 25. Mai ist jedoch endgültig klar, dass sich Volkswagen im Zuge des Dieselskandals haftbar gemacht hat und betroffene Kunden entschädigen muss. Auf dieses Urteil werden sich in Zukunft auch die Braunschweiger Gerichte beziehen. Zudem wird der BGH am 21. Juli einmal mehr klarstellen, dass die verantwortlichen Richter aus Braunschweig mit ihrer bisherigen Rechtsauslegung in der Sache falsch lagen. 

An diesem Tag werden an dem Gericht nämlich zwei Fälle verhandelt, die zuvor von dem Braunschweiger Oberlandesgericht abgelehnt wurden. Dabei geht es um die Rückabwicklung eines VW Passat sowie eines VW Tiguan. Im Rahmen des Prozesses werden die Bundesrichter ihr Urteil vom 25. Mai bestätigen. Alles andere gilt als ausgeschlossen.

BGH-Urteil macht Weg frei für österreichische VW-Halter

Das juristische Umdenken in Braunschweig ist aber nicht nur für deutsche Fahrzeughalter spannend: VW-Halter aus allen europäischen Ländern haben nun die Möglichkeit, die Rückabwicklung ihrer manipulierten PKW erfolgreich am Gerichtsstand von VW in Braunschweig durchzusetzen. Dies ergibt vor allem für Autobesitzer Sinn, in deren Länder die juristische Lage im Dieselskandal noch nicht endgültig geklärt wurde. Dies gilt unter anderem für Österreich. 

In dem deutschen Nachbarland mangelt es bislang an verbraucherfreundlichen Urteilen und auch ein höchstrichterliches Urteil wird wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr gesprochen werden. Da die mögliche Entschädigungssumme für betroffene Halter jedoch mit jedem gefahrenen Kilometer der betroffenen Autos sinkt, sollten diese schnell handeln und ihre Rechte in Deutschland durchsetzen. Die Kanzlei Goldenstein vertritt bereits rund 1500 österreichische Mandanten im Dieselskandal.

Uns erreichen jede Woche hunderte Anfragen von potentiellen Mandanten aus Österreich”, erzählt Alexander Voigt, Rechtsanwalt der Kanzlei Goldenstein.

Auch in der Causa finanziellen Risiko – eine entscheidende Komponente für viele Kläger – hat die Kanzlei eine Antwort parat. Um die betroffenen Verbraucher von jeglichen Bedenken zu befreien, haben sich die Anwälte die Deckungszusagen von den führenden Rechtsschutzversicherern aus Österreich geholt. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, dem steht ein Prozesskostenfinanzierer zur Verfügung, der sämtliche Kosten trägt und nur bei Erfolg eine Provision in Höhe von 20 Prozent erhält. “Es ist an der Zeit, dass sich auch die Verbraucher aus Österreich zur Wehr setzen.”, ergänzt Alexander Voigt. 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Entschädigung zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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