03.
Aug 2020

Nach BGH-Urteilen im Dieselskandal: Das ist die aktuelle Rechtslage

Deutsche Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen haben Anspruch auf hohe Entschädigungen. Das haben die obersten deutschen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 25. Mai 2020 entschieden. Durch das Verfahren, für das die Kanzlei Goldenstein verantwortlich war, herrscht nun deutschlandweit Rechtssicherheit für betroffene VW-Besitzer: Sämtliche Amts-, Land- und Oberlandesgerichte werden sich in Zukunft daran orientieren. In der vergangenen Woche hat der BGH nun weitere Urteile im Dieselskandal verkündet. Doch was bedeutet das für die Rechtslage im Dieselskandal? 

 

Das sind die Rechte im VW-Dieselskandal 

Wer ein VW-Dieselfahrzeug mit dem manipulierten Motor des Typs EA189 besitzt, kann das Fahrzeug an den Wolfsburger Konzern zurückgeben und erhält dafür eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen in Höhe von aktuell 4,12 Prozent ab dem Tag, an dem die Klage eingereicht wurde. Dies gilt für Halter von manipulierten VW-, Audi-, Skoda-, Seat- und Porsche-Fahrzeugen. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich betroffene PKW-Besitzer in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.  

 

Berechnung der Nutzungsentschädigung im Dieselskandal  

Die Höhe dieser Nutzungsentschädigung berechnet sich aus dem Anteil der bisher zurückgelegten Kilometer an der maximalen Laufleistung jedes Fahrzeuges. Letztere wird in der Regel mit etwa 250.000 bis 350.000 Kilometern beziffert. Hat ein Auto also 125.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine maximale Laufleistung von 250.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. Der Kläger bekäme folglich nur die Hälfte des Kaufpreises. Wer hingegen bereits 250.000 Kilometer zurückgelegt hat, hat in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung. Wie hoch die jeweilige Entschädigung ausfällt, können betroffene Halter hier kostenfrei prüfen. 

 

Neue BGH-Urteile setzen VW-Halter unter Druck 

Das Urteil aus dem Mai haben die Richter des BGH in der vergangenen Woche grundsätzlich bestätigt. Allerdings verdeutlichten die Richter zwei Dinge: Wer die maximale Laufleistung seines Fahrzeugs ausgereizt hat, hat aufgrund der Nutzungsentschädigung keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Zudem stehen betroffenen Haltern Verzugs-, aber keine Deliktzinsen zu. Während Verzugszinsen erst ab dem Tag der Klage-Einreichung ausgezahlt werden müssen, werden Deliktzinsen bereits ab dem Kaufdatum fällig.  

 

Es sprach nur wenig dafür, dass die Karlsruher Richter den Haltern von manipulierten Dieselfahrzeugen Deliktzinsen zusprechen werden. Dies deuteten die obersten Richter bereits im Rahmen einer mündlichen Verhandlung an. Deliktzinsen werden üblicherweise nur dann fällig, wenn ein Gegenstand aufgrund eines Betruges oder einer sittenwidriger Handlung nicht genutzt werden konnte, obwohl dafür bezahlt wurde. Das ist im Dieselskandal nur bedingt der Fall”, erklärt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein und führt fort: 

 

“Besitzern von manipulierten VW-Diesel-Fahrzeugen sollte nun jedoch einmal mehr klar sein, dass sie ihre Rechte unbedingt zeitnah durchsetzen müssen, wenn sie dies bislang noch nicht getan haben. Mit jedem gefahrenen Kilometer sinkt nämlich der Entschädigungsanspruch. Gern beraten wir von der Kanzlei Goldenstein PKW-Besitzer kostenfrei bezüglich ihrer Rechte.” 

 

Verjährungsfrist im VW-Dieselskandal ist nicht eingetreten 

VW verweist immer wieder darauf, dass die geltende Verjährungsfrist bereits abgelaufen sei und betroffene Halter ihre Rechte nicht mehr durchsetzen können. Das ist jedoch nicht richtig und möglicherweise nur eine Taktik, um die Besitzer von manipulierten Dieselfahrzeugen davon abzuhalten, ihre Rechte durchzusetzen. Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland nämlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis sämtlicher Umstände der Täuschung 

Tatsächlich ist der Dieselskandal jedoch bis heute nicht vollständig aufgeklärt und VW hat bis zuletzt bestritten, dass das Unternehmen eine rechtlich unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Zudem setzt die Kenntnis aller Umstände auch voraus, dass es eine gesicherte Rechtslage gibt. Diese  ist jedoch erst durch das BGH-Urteil im Jahr 2020 eingetreten. Zuvor waren die Land- und Oberlandesgerichte mehr als uneins darüber, ob Käufern ein Anspruch zusteht. Betroffene Halter haben also weiterhin die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. 

Zahlreiche Rechtsschutzversicherer gehen ebenfalls davon aus, dass die Verbraucherrechte im VW-Dieselskandal noch nicht verjährt sind. Weiterhin decken diese daher die Kosten für aktuell eingereichte Klagen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe spätestens im kommenden Jahr mit dem Thema Verjährung auseinandersetzen wird und diesbezüglich endgültig für Klarheit sorgt. 

 

Keine Entschädigung bei Autokauf nach ad hoc-Meldung aus dem Jahr 2015? 

Während die Rechte im Dieselskandal noch nicht verjährt sind, haben es betroffene VW-Halter mit der Rechtsdurchsetzung schwer, wenn sie ihren PKW erst nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals Ende 2015 gekauft haben. Damals hatte VW die Öffentlichkeit in Form einer ad hoc-Meldung über die Fahrzeugmanipulation informiert. Der Verbraucheranwalt Claus Goldenstein hat diesbezüglich jedoch ein Ass im Ärmel: 

 

Noch in diesem Jahr werden die Richter des Europäischen Gerichtshof wohl dafür sorgen, dass auch das Software-Update, das VW im Rahmen des Dieselskandal-Rückrufs installieren ließ, als illegal erklärt wird. Dieses Urteil würde den Weg freimachen, damit auch Halter, die ihren PKW nach 2016 gekauft haben, Anspruch auf eine Entschädigung haben. 

Bereits Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. 

Zahlreiche Tests haben ergeben, dass die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. Auch im Rahmen des Software-Updates von VW wurde also eine Abschalteinrichtung integriert. Dieses sogenannte Thermofenster unterscheidet sich jedoch von der ursprünglich verwendeten Manipulationssoftware und gilt bislang offiziell als nicht illegal. 

Es ist davon auszugehen, dass die Richter des Europäischen Gerichtshof der Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft in ihrem baldigen Urteil folgen werden. Dieses wird noch in diesem Jahr erwartet. Dann würde auch die neu verwendete Abschalteinrichtung von VW als illegal erklärt werden. Mehrere Millionen VW-Fahrzeuge mit dem Software-Update müssten dann noch einmal zurückgerufen werden. Zudem würde der Dieselskandal auch nahezu alle anderen Hersteller von Dieselfahrzeugen erreichen.” 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: