25.
Feb 2022

Nächste Verjährungswelle im Dieselgate kommt bald

Jeden Tag verjähren bestehende Rechtsansprüche im Rahmen des Abgasskandals. Das liegt daran, dass die Käufer von Neuwagen ihre Rechte auf den Tag genau zehn Jahre lang nach der Fahrzeugübergabe durchsetzen können. Für Gebrauchtwagenkäufer bestehen sogar noch knappere Verjährungsfristen. Diese betragen drei Jahre zum Jahresende ab der individuellen Kenntnisnahme über den Betrug. Daher wird es auch zum kommenden Jahreswechsel wieder zu einer Verjährungswelle im Dieselgate kommen.

Rechte von Hunderttausenden Auto-Besitzern könnten bald verjähren 

Zum 01. Januar 2023 droht eine Verjährung der Rechtsansprüche von Hunderttausenden deutschen Fahrzeughaltern, die im Jahr 2019 über die Manipulation ihres Autos informiert wurden. Das trifft vor allem auf die Besitzer von Autos der Marken Audi, Mercedes-Benz, Porsche und Volkswagen zu, denn viele Halter von Diesel-Modellen dieser Hersteller erhielten im Jahr 2019 einen Rückrufbescheid wegen des Abgasskandals.

Betroffene PKW-Besitzer sollten sich nun schnellstmöglich über ihre Rechtsansprüche in der Sache informieren. Das liegt nicht nur an der drohenden Verjährung, sondern auch an der Tatsache, dass der fällige Entschädigungsanspruch mit jedem gefahrenen Kilometer sinkt. Je eher betroffene Verbraucher ihre Abgasskandal-Rechte durchsetzen, umso lukrativer wird es für sie.

Die Höhe des fälligen Schadensersatzes berechnet sich nämlich in der Regel aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die sich auf Basis der individuellen Laufleistung des jeweiligen Autos berechnet. Erst ab dem Tag, an dem eine Klage eingereicht wurde, stehen betroffenen Fahrzeughaltern Verzugszinsen zu, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Kostenfreie Rechtsprüfung und -durchsetzung ist möglich 

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen hätten sicherlich nicht dieselbe Summe für ihre Autos gezahlt, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Durchgeführte Software-Updates sorgen zudem nicht selten zu unliebsamen Folgeschäden. Unter anderem deshalb haben betroffene Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich sämtliche Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Außerdem bietet die Kanzlei einen kostenfreien Schnellcheck an, mit dem Verbraucher in wenigen Minuten prüfen können, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: