20.
Jul 2020

Neue BGH-Urteile im Dieselskandal: Das wird am 21. Juli am Bundesgerichtshof verhandelt

Seit dem 25. Mai 2020 ist in Deutschland ein für alle Mal klar, dass Volkswagen für seine Abgas-Manipulationen im Zuge des Dieselskandal zu haften hat. An diesem Tag sorgte die Kanzlei Goldenstein für das erste Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) im Abgasskandal. 

In ihrer Rechtsprechung werteten die Richter des obersten deutschen Gerichtshofes die Manipulationen als illegal und definierten, wie der Autokonzern betroffene Verbraucher künftig zu entschädigen hat. Seither haben betroffene Halter die Gewissheit, dass sie ihren manipulierten Diesel-PKW zum Einkaufspreis plus Verzugszinsen an den Autobauer zurückgeben können. Lediglich die bisherige Laufleistung beeinflusst die Entschädigungssumme negativ. Ein Urteil mit Signalwirkung für sämtliche Gerichte, die sich in Deutschland mit Klagen in dieser Sache beschäftigen. Dazu Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein:

“Das Urteil bedeutet Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland und zeigt einmal mehr, dass auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht. Mit dieser Entscheidung haben wir Geschichte geschrieben und einen Präzedenzfall für sämtliche deutsche Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen geschaffen.

Zukünftig werden sich sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Dieselskandal-Urteilen auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshof beziehen. In der Folge wissen betroffene Halter ganz genau, welche Entschädigungen ihnen zustehen.” 

Auch wenn das von der Kanzlei Goldenstein erwirkte Grundsatzurteil bereits für Rechtsklarheit in der Sache gesorgt hat, werden noch zwei weitere Fälle im Dieselskandal vor dem BGH verhandelt. Claus Goldenstein klärt auf, worum es sich dabei handeln wird:

BGH knöpft sich Braunschweiger Urteile vor

“Am 21. Juli wird sich der BGH zudem zwei VW-Klagen vornehmen, die zuvor vom Oberlandesgericht Braunschweig abgewiesen wurden. In den zu verhandelnden Fällen geht es um einen VW Passat und einen VW Tiguan. Das ist vor dem Hintergrund interessant, dass die Braunschweiger Richter noch nicht ein einziges Urteil in der Sache gegen Volkswagen gefällt haben. Und das nicht ohne Grund: Schließlich hat VW dort seinen Gerichtsstand. 

Hätten die Braunschweiger Richter stets verbraucherfreundlich geurteilt, wären wohl Millionen betroffene Diesel-Halter aus ganz Europa dort vor Gericht gezogen. Denn im Falle von Betrug bzw. sittenwidriger Täuschung kann der oder die Geschädigte sich auch am Gerichtsstand des Verursachers rechtlich zur Wehr setzen.

Das Braunschweiger Gericht kann jedoch schon einmal Platz für weitere Klagen in dieser Sache schaffen. Denn am 21. Juli wird der BGH klarstellen, dass die bisherigen Dieselskandal-Urteile in Braunschweig schlichtweg falsch waren. 

Am Braunschweiger Landgericht kündigte ein Richter bereits im Zuge unseres BGH-Urteils an, die bisherige Rechtsauslegung überdenken zu wollen. In Zukunft wird es also auch in Braunschweig verbraucherfreundliche Entscheidungen im Dieselskandal geben. Das ist unter anderem auch für ausländische Kläger spannend, in deren Ländern es noch kein höchstrichterliches Urteil in der Sache gibt.”

Verbraucherrechte im Abgasskandal: Ihre Optionen

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Entschädigung zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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