01.
Feb 2023

Ab heute gibt es neue Diesel-Fahrverbote in München

Heute tritt ein neues Diesel-Fahrverbot in München in Kraft. Ab sofort dürfen Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 oder darunter die Umweltzone im Mittleren Ring nur noch mit Ausnahmegenehmigung befahren. Schon bald könnten zudem weitere Diesel-Fahrzeuge von den Fahrverboten in der bayerischen Landeshauptstadt betroffen sein.

Die Hintergründe der Münchner Diesel-Fahrverbotszone

Dass in München eine neue Fahrverbotszone eingerichtet wurde, hängt mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zusammen. Die DUH ging juristisch gegen die Stadt München vor, weil die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte dort an einigen Straßenabschnitten noch immer überschritten werden. Das ist in anderen deutschen Großstädten längst nicht mehr der Fall.

Im vergangenen Jahr haben sich die Münchner Regierung und die DUH im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung auf eine Beilegung des Rechtsstreits geeinigt. Die Stadt hat sich im Gegenzug dazu verpflichtet, verschiedene Umweltmaßnahmen einzuleiten. Dazu zählt auch die Errichtung einer neuen Fahrverbotszone.

Sollten die vorgeschriebenen Grenzwerte in Zukunft trotz der neuen Maßnahme überschritten werden, kommt es in München zu weiteren Einschränkungen für die Besitzer von Diesel-Fahrzeugen. In dem Fall soll die neue Verbotszone ab dem 1. Oktober 2023 auch für Fahrzeuge der Umweltnorm Euro 5 gelten. Im nächsten Schritt könnten dann sogar Ausnahmeregelungen für Anwohner und Lieferanten gestrichen werden. Dies ist ab dem 01. April 2024 möglich.

Fahrverbote könnten bald Hunderttausende PKW-Besitzer in München betreffen

Bereits im Vorfeld gab es wegen der Ausnahmeregelung viel Aufregung. Zunächst verlangte die Stadt für die Bearbeitung einer Ausnahmegenehmigung nämlich bis zu 200 Euro. Dieser Betrag wurde zunächst auf 50 und mittlerweile sogar auf 25 Euro reduziert. Doch für Gegner der Fahrverbotszone ist das nicht der einzige Kritikpunkt.

Vor allem betroffene Diesel-Fahrer sind natürlich sauer, dass sie ihr Auto in Zukunft nicht mehr uneingeschränkt in der Stadt nutzen können. Zudem besorgt die Halter von Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 5 die Tatsache, dass die Fahrverbote bald auch auf ihre Fahrzeuge ausgeweitet werden.

Letzteres könnte dazu führen, dass statt den bislang 80.000 betroffenen PKW-Besitzern schnell Hunderttausende Fahrzeughalter von den Fahrverboten eingeschränkt würden. In München sind insgesamt etwa 230.000 Diesel-Fahrzeuge zugelassen. Zudem betreffen die Fahrverbote in der Innenstadt natürlich unter anderem auch Pendler aus dem Umland.

Verlieren Diesel-Fahrzeuge wegen der Fahrverbote an Wert?

Auf betroffene Fahrzeughalter könnten aufgrund der Fahrverbotszone nicht nur Einschränkungen in ihrer Mobilität, sondern auch Wertverluste ihrer Fahrzeuge zukommen. Es ist nämlich davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen in München aufgrund der neuen Fahrverbotszone nicht unbedingt ansteigen wird. Das ist vor allem für die Halter von illegal manipulierten Autos relevant, da diese bereits wegen des Dieselskandals teilweise massiv an Wert verloren haben.

Immerhin: Während betroffene Fahrzeughalter wegen der neuen Fahrverbotszone keine Rechtsansprüche durchsetzen können, besteht wegen des Abgasskandals die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Schließlich wurden die Besitzer dieser Autos bewusst getäuscht und müssen deshalb neben Wertverlusten unter anderem auch mit Motorschäden und anderen Fahrzeugmängeln rechnen.

Manipulation von Diesel-Fahrzeugen: Schadensersatzansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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