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Neue Diesel-Fahrverbotszonen in München
In der bayerischen Landeshauptstadt wird es bald neue Fahrverbotszonen für Diesel-PKW geben. Diese Pläne teilten Münchens Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Grüne) und Umweltreferentin Christine Kugler in der vergangenen Woche mit der Öffentlichkeit. Auch in anderen deutschen Städten könnten Diesel-Fahrzeuge zeitnah von neuen Fahrverboten betroffen sein.
Neue Fahrverbote könnten in mehreren Stufen erweitert werden
In München sollen Fahrzeuge, die unter der Umweltnorm Euro 4 zugelassen wurden, ab dem 1. Februar 2023 nicht mehr in die Umweltzone unterhalb des Mittleren Rings einfahren dürfen. Dadurch möchte die Stadt dafür sorgen, dass die Stickoxid-Grenzwerte in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft künftig nirgendwo mehr überschritten werden.
Sollte dieser Plan kurzfristig nicht aufgehen, soll die Verbotszone ab dem 1. Oktober 2023 auch für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 5 gelten. Diesbezügliche Ausnahmeregelungen sollen lediglich für Anwohner und Lieferanten gelten, wobei diese zum 1. April 2024 auch gestrichen werden könnten, wenn die geltenden Umweltvorschriften bis dahin noch immer nicht eingehalten werden.
Umwelt-Klagen gegen München: Außergerichtliche Einigung bringt neue Fahrverbote mit sich
Der Ausgang für die neuen und strengeren Fahrverbotszonen sind drei Klagen gegen die Stadt. Konkret gehen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub (VCD) gegen München vor, weil der gesetzlich festgeschriebene Stickoxid-Grenzwert an mehreren Punkten im Jahresmittel regelmäßig über den erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegt.
Die Umweltorganisationen haben sich nun auf einen Vergleich mit der Stadt geeinigt, der unter anderem die Einrichtung von neuen Diesel-Fahrverbotszonen vorsieht. Schon bald droht der bayerischen Landeshauptstadt und auch anderen deutschen Städten aber erneut Ärger wegen der Luftreinhaltung. Die Europäische Union plant aktuell nämlich die Einführung von deutlich strengeren Richtlinien.
EU plant deutlich strengere Luftqualitätsrichtlinie
Noch in den kommenden Wochen plant die EU-Kommission die Veröffentlichung eines Novellierungsvorschlages für die bisherige Luftqualitätsrichtlinie. Die selbsternannte Klimaregierung in Deutschland hat bereits erklärt, sich ebenfalls für eine strengere Richtlinie einzusetzen.
Wie hoch die Feinstaub-Belastung künftig ausfallen darf, ist bislang noch nicht bekannt. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt allerdings einen Grenzwert in Höhe von gerade einmal 10 Mikrogramm Stickoxid pro Kilometer und es ist sehr wahrscheinlich, dass sich die EU daran orientieren wird. Dieser Wert wird aktuell allerdings von keiner deutschen Stadt im Jahresmittel eingehalten. Deutschlandweit könnte es daher nach der Einführung der neuen Luftqualitätsrichtlinie zur Errichtung von neuen Fahrverbotszonen kommen.
Wertverluste von Diesel-Fahrzeugen: Einige PKW-Besitzer können sich juristisch wehren
Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen im Zuge der Schaffung neuer Fahrverbotszonen nicht unbedingt ansteigen wird. Das ist vor allem für die Halter von illegal manipulierten Autos relevant, da diese bereits wegen des Dieselskandals teilweise massiv an Wert verloren haben.
Immerhin: Während betroffene Fahrzeughalter wegen der neuen Fahrverbotszonen keine Rechtsansprüche durchsetzen können, besteht die Möglichkeit, wegen des Abgasskandals Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Schließlich wurden betroffene Fahrzeughalter bewusst getäuscht und müssen neben Wertverlusten teilweise sogar Fahrzeugmängel hinnehmen.
Abgasskandal: Die bestehenden Rechtsansprüche
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.