29.
Mrz 2021

Neues Urteil: Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal bestehen weiterhin

Im Mai 2020 sorgte die Kanzlei Goldenstein für das erste Dieselskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Seitdem steht fest, dass mehrere Millionen Halter von Diesel-Fahrzeugen mit dem manipulierten VW-Motor EA 189 Anspruch auf Schadensersatz haben. Nun erwirkte die Kanzlei in der Sache ein weiteres Urteil von enormer Wichtigkeit: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied aktuell, dass die betroffenen Halter auch heute noch Schadensersatzansprüche durchsetzen können.

OLG Düsseldorf bestätigt Restschadensersatzansprüche

Das Urteil ist besonders relevant, da noch immer mehr als eine Million betroffene Verbraucher aus Deutschland ihre Rechte im VW-Abgasskandal nicht durchgesetzt haben. Zuletzt hatten sich die BGH-Richter allerdings vergleichsweise streng positioniert, als es um die Verjährung der Rechtsansprüche von VW-Haltern ging. Demnach verjährten die Rechte in der Sache spätestens im Jahr 2020. Die Düsseldorfer Richter entschieden nun jedoch, dass die Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen auch heute noch Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können.

Konkret bestehen demnach trotz der eingetretenen Verjährung Restschadensersatzansprüche gemäß § 852 BGB. Dadurch sollen betroffene Fahrzeughalter für die Bereicherung durch die Manipulationen entschädigt werden. Das bedeutet, dass Volkswagen den Käufern von Dieselskandal-Fahrzeugen die Summe erstatten muss, die der Konzern durch den Betrug eingenommen hat. Diese Form der Entschädigung lässt sich bis zu 10 Jahre nach dem Kauf des Fahrzeuges einklagen.

Verbraucheranwalt spricht von Meilenstein

“Dieses Urteil ist ein Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals. Jahrelang versuchte VW betroffene Halter zu verunsichern und von Schadensersatzklagen abzuhalten. Erst dank dem von uns erwirkten BGH-Urteil herrscht endgültig Rechtssicherheit in der Sache. Doch zu diesem Zeitpunkt waren die Rechte von vielen betroffenen Verbrauchern bereits verjährt.

Wer sich bislang nicht gegen die Manipulation seines Fahrzeugs gewehrt hat, geht jedoch nicht leer aus: Die Düsseldorfer Richter bestätigten, dass Verbraucher auch heute noch Restschadensersatzansprüche durchsetzen können und wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen PKW-Haltern dazu, auf ihre juristischen Möglichkeiten zu bestehen.

Der Markt für Diesel-Fahrzeuge ist wegen des Skandals enorm eingebrochen und es hat ein enormer Preisverfall stattgefunden. Wer sein manipuliertes Fahrzeug verkaufen möchte, erhält daher deutlich weniger als der Verkäufer eines nicht-manipulierten Autos. Unter anderem deshalb sollten sich betroffene Verbraucher unbedingt gegen diesen Betrug wehren. Gern beraten wir die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

Die Hintergründe der Verjährungsfrist im Abgasskandal

Grundsätzlich haben die Halter von Abgasskandal-Fahrzeugen die Möglichkeit, die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ können Sie Ihr manipuliertes Fahrzeug auch behalten und eine Entschädigung in Höhe von ungefähr 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen.

Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland allerdings eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten Personen. Das bedeutet, dass die Schadensersatzansprüche innerhalb dieses Zeitraumes geltend gemacht werden müssen, da sie sonst verjähren.

VW veröffentlichte im Jahr 2015 eine Ad-Hoc-Meldung, in der der Konzern die Öffentlichkeit über die Fahrzeugmanipulationen informierte. Im darauffolgenden Jahr kontaktierte Volkswagen betroffene Halter zudem persönlich, um ihre Fahrzeuge für ein Software-Update in die Werkstatt zu rufen.

Deshalb verjährten die Rechte von betroffenen Haltern am 01. Januar 2019, wenn sie bereits in Zuge der Ad Hoc-Mitteilung vom Abgasskandal wussten. Am 01. Januar 2020 trat die Verjährungsfrist zudem für PKW-Halter ein, die 2016 erfuhren, dass sie vom Abgasskandal betroffen sind. Nun ist jedoch klar, dass weiterhin Restschadensersatzansprüche bestehen, die erst zehn Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals verjähren.

Die Berechnung der Restschadensersatzansprüche gemäß § 852 BGB ist relativ vergleichbar mit der Berechnung der Ansprüche nach § 826 BGB. Die Volkswagen AG ist nun bis zu 10 Jahre nach Kauf zur Herausgabe des Gewinns, d.h. Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge verpflichtet.

Verjährungsurteil des BGH betrifft nur EA 189-Fahrzeuge

Für einige manipulierte VW-Fahrzeuge lassen sich zudem auch heute noch die vollständigen Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das Verjährungsurteil des BGH gilt nämlich nur für PKW mit EA 189-Motoren. Es hat hingegen keine Auswirkung auf die Klagen von Verbrauchern, deren Autos mit den VW-Motoren EA 288, EA 896, EA 897 oder EA 898 angetrieben werden. Auch in diesen Motoren wurde der Einbau von Abschalteinrichtungen entdeckt. Die Motoren wurden in der 2015 veröffentlichten Ad–hoc-Meldung jedoch nicht erwähnt.

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