31.
Mrz 2021

Nicht nur deutsche Marken sind vom Abgasskandal betroffen

Wer an den Abgasskandal denkt, verbindet diesen vermutlich in erster Linie mit Volkswagen. Längst ist jedoch klar, dass auch Fahrzeuge außerhalb des VW-Konzerns illegal manipuliert wurden. So halten auch Automobile von Daimler, Opel und BMW die vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte im normalen Straßenbetrieb oft nicht ein. Der Abgasskandal betrifft jedoch nicht nur deutsche Autobauer.

Zwei Drittel aller Diesel-Fahrzeuge halten die Umweltrichtlinien nicht ein

Bereits 2019 ging aus einer RBB-Auswertung hervor, dass insgesamt zwei Drittel aller vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) getesteten Diesel-Fahrzeuge die zulässigen Umweltrichtlinien nicht einhalten. Demnach stoßen unter anderem auch Autos von Herstellern wie Nissan, Mitsubishi, Peugeot, Kia und Ford deutlich mehr Stickoxide aus, als es eigentlich erlaubt wäre.

Besonders auffällig waren bereits damals die Abgaswerte des Fiat Ducato. Dieser wird von mehr als 50 Wohnmobilherstellern als Basis genutzt. Mittlerweile scheinen sich die Vorwürfe gegen Fiat bestätigt zu haben: Im vergangenen Jahr ließ die Frankfurter Staatsanwaltschaft mehrere Geschäftsräume von Fiat und Iveco durchsuchen. Im Oktober verkündeten die Ermittler dann, dass allein in Deutschland mindestens 200.000 manipulierte Fahrzeuge aus dem gesamten Fiat-Konzern zugelassen wurden.

Mit diesen Folgen müssen Verbraucher wegen des Abgasskandals rechnen

Seit dem Abgasskandal ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen zurückgegangen. Insbesondere nachweislich manipulierte Fahrzeuge bringen auf dem Gebrauchtwagenmarkt oft deutlich weniger Geld ein als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die manipulierten Fahrzeuge grundsätzlich einem ständigen Stilllegungsrisiko ausgesetzt sind.

Unter anderem deshalb haben die Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen herstellerunabhängig Anspruch auf Schadensersatz. Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das deutschlandweit erste verbraucherfreundliche BGH-Urteil in der Sache und sorgte damit für betroffene Halter Rechtssicherheit.

Seitdem steht fest, dass Verbraucher ihre Abgasskandal-Autos an den Hersteller zurückgeben und dafür eine Entschädigung erhalten können, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Das Urteil wurde im Rahmen einer Verhandlung zum VW-Abgasskandal getroffen, doch es lässt sich grundsätzlich auf alle illegal manipulierten Fahrzeuge übertragen – egal, aus welchem Land der verantwortliche Autobauer kommt.

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