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Nie wieder Abgasskandal dank neuer EU-Regeln?
In der Europäischen Union sind in der vergangenen Woche neue Regeln für die Fahrzeugzulassung in Kraft getreten. So werden PKW künftig nicht nur in Laborsituationen, sondern auch stichprobenartig unter realen Straßenbedingungen getestet. Zudem kann die Europäische Union nun unter anderem Strafen gegen betrügerische Autobauer und nachlässige Kontrollstellen verhängen. Dadurch soll ein weiterer Abgasskandal verhindert werden.
Das sind die Hintergründe der neuen Regelungen
2015 wurde öffentlich, dass Volkswagen zahlreiche PKW so manipuliert hat, dass diese im Testbetrieb sauber wirkten, während sie im tatsächlichen Straßengebrauch unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen. So wurden die Fahrzeuge zugelassen, obwohl diese die gültigen Zulassungsvoraussetzungen eigentlich nicht erfüllten. Mittlerweile ist klar, dass nahezu jeder Autobauer die eigenen Fahrzeuge illegal manipuliert hat.
Europäische Union weitet Kompetenzen aus
Künftig soll diese Form des Betruges nicht mehr möglich sein. So muss mindestens eins von 40.000 PKW ab sofort auch auf der Straße getestet werden. Diese Kontrollen kann die EU-Kommission nun sogar selbst durchführen lassen. Bislang wurden die Tests lediglich von der verantwortlichen Behörde des jeweiligen EU-Staates durchgeführt. Die Zulassung in einem EU-Land garantierte einem Autobauer dann auch die Zulassung in der gesamten Europäischen Union.
Ab sofort will die EU diese Zulassungskontrollen künftig selbst stärker kontrollieren. Zudem erweitert die EU ihre Kompetenzen, indem sie ab sofort Strafzahlungen gegen Hersteller von manipulierten Fahrzeugen sowie nationale Kontrollstellen erheben kann. Rückrufaktionen von Fahrzeugen, die bislang in jedem Land individuell gehandhabt wurden, können künftig auch EU-weit veranlasst werden.
Abgasskandal: Betroffene Halter haben Anspruch auf Schadensersatz
Am 25. Mai 2020 setzte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal durch und schuf damit Rechtssicherheit für sämtliche betroffene Verbraucher in Deutschland. Seitdem ist klar, dass die Fahrzeug-Manipulation von Volkswagen illegal war und der Konzern betroffenen Haltern Schadensersatz in Höhe des vollen Kaufpreises sowie Verzugszinsen zahlen muss.
Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich die PKW-Besitzer negativ anrechnen lassen. So erhielt der BGH-Mandant beispielsweise 29.805,32 Euro für seinen VW Sharan, obwohl er das Auto knapp sechs Jahre zuvor für nur 1.700 Euro mehr gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt hat.
Bislang sorgt das Urteil für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, für Rechtsklarheit. Grundsätzlich lässt sich die Entscheidung aber auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen. Noch in diesem Jahr wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) erwartet, durch das die generelle Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen bewertet werden soll.
Baldiges EuGH-Urteil könnte zu Klagewelle führen
Ende April hat die Generalanwaltschaft des EuGH bereits in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind.
Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Entschädigung zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.