28.
Sep 2020

Oberlandesgericht München: Verjährung im Dieselskandal ist nicht eingetreten

Das Oberlandesgericht (OLG) München macht im Dieselskandal eine 180-Grad-Wende: Im vergangenen Jahr gaben die verantwortlichen Richter in einem Hinweisbeschluss noch bekannt, dass die Verbraucherrechte in der Sache bereits 2019 verjährt seien und die Halter von manipulierten Fahrzeugen dementsprechend keinen Schadensersatz mehr durchsetzen können. Nun revidierte das Gericht diese Auffassung jedoch und sprach einem VW-Halter eine Entschädigung zu, obwohl dieser erst Mitte 2019 juristisch gegen Volkswagen vorgegangen ist. 

Das sind die Hintergründe des Verfahrens ma Oberlandesgericht München 

Geklagt hatte ein VW-Tiguan-Besitzer, der seinen manipulierten PKW im Jahr 2012 als Neuwagen für rund 31.000 Euro gekauft und seitdem knapp 70.000 Kilometer gefahren hat. Der PKW-Halter wollte sein Auto an Volkswagen zurückgeben und eine Entschädigung durchsetzen. Das Landgericht (LG) München hat die im Juli 2019 eingereichte Klage gegen VW jedoch abgelehnt, da die Verjährung bereits eingetreten sei.  

In der nächsthöheren Instanz hat das OLG München dieser Entscheidung nun jedoch widersprochen und dem Kläger Recht gegeben. Claus Goldenstein, Inhaber der für den Fall verantwortlichen Kanzlei Goldenstein, sieht darin einen juristischen Etappensieg: 

 

Verjährungsfrist ist selbst 2020 nicht eingetreten 

Die Verjährung im VW-Dieselskandal ist selbst im Jahr 2020 noch nicht eingetreten. Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland nämlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten Personen. Tatsächlich ist der Dieselskandal jedoch bis heute nicht vollständig aufgeklärt und die Volkswagen AG hat bis zuletzt bestritten, dass das Unternehmen seine PKW illegal manipuliert hat. 

Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Verbraucher als technischer und rechtlicher Laie bereits vor Jahren mehr gewusst haben soll, als Volkswagen heute zu wissen vorgibt. Hierzu gehört vor allem die Kenntnis über die konkret verwendete Software sowie deren Wirkweise und rechtliche Einordnung. Davon hängt schließlich die Gebrauchsfähigkeit und das damit einhergehende Stilllegungsrisiko der betroffenen Fahrzeuge ab. Auch der entstandene Vermögensschaden war vor mehreren Jahren kaum einsehbar. 

Die aktuelle Entscheidung des OLG München ist dementsprechend nur logisch. Ärgerlich ist jedoch, dass das Gericht nicht vollends ausgeführt hat, dass die Verjährung auch im Jahr 2020 noch nicht eingetreten ist. Das liegt daran, dass VW den Verjährungseinwand zurückgezogen hat, um genau diese Ausführung zu verhindern. Volkswagen weiß natürlich genau, dass dies zahlreiche VW-Halter dazu motivieren würde, ihre Rechte endlich durchzusetzen und das möchte der Autobauer natürlich verhindern. Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen Haltern von manipulierten Fahrzeugen jedoch unbedingt dazu, ihre Rechte auch im Jahr 2020 noch durchzusetzen und stehen für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung.” 

 

Rechtsschutzversicherer decken Klagen weiterhin 

“Auch zahlreiche Rechtsschutzversicherer gehen davon aus, dass die Verbraucherrechte im VW-Dieselskandal noch nicht verjährt sind. Weiterhin decken sie daher die Kosten für aktuell eingereichte Klagen. Das ist insofern spannend, da einige Versicherer sich im Jahr 2016 teilweise noch weigerten, die Verfahrenskosten für Dieselskandal-Prozesse zu tragen.  

Damals entschieden die deutschen Gerichte nämlich lange nicht so verbraucherfreundlich wie heute. Erst 2019, als wir von Goldenstein das erste Dieselskandal-Urteil vor einem Oberlandesgericht in Deutschland erwirkten, änderte sich die Sachlage diesbezüglich. Seitdem sprachen nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland betroffenen VW-Haltern Entschädigungen zu.  

Mittlerweile herrscht bundesweit Rechtssicherheit in der Sache, denn im Mai diesen Jahres konnten wir das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil vor dem höchsten deutschen Gericht erwirken – dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Seitdem ist endgültig klar, dass deutsche Halter von manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben und alle Gerichte hierzulande orientieren sich an dieser Entscheidung. 

 

So setzen sich die Entschädigungen zusammen 

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Zudem werden den betroffenen Fahrzeughaltern Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Klage-Einreichung zugesprochen. 

  

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: